Kassen warnen vor Honorarverhandlungen |
| Lukas Brockfeld |
| 11.11.2025 16:20 Uhr |
Der GKV-Spitzenverband ist über die Apothekenreform nicht glücklich. / © picture alliance / Fotostand
Aus den Reihen der Apothekerschaft kommt scharfe Kritik an der geplanten Apothekenreform, vor allem da die im Koalitionsvertrag versprochene Erhöhung des Fixhonorars vorerst ausbleibt. Immerhin sollen die Apotheken ihr Honorar in Zukunft regelmäßig mit den Krankenkassen neu verhandeln. Doch der GKV Spitzenverband (GKV-SV) übt jetzt in einer Stellungnahme deutliche Kritik an diesem Mechanismus.
Die Krankenkassen warnen, dass eine Erhöhung des Fixums ein deutliches Potenzial für Mehrausgaben hätte, mit denen »keine unmittelbare Verbesserung der Versorgung« verbunden wäre. Jedes Jahr würden etwa 640 Millionen Fertigarzneimittelpackungen zu Lasten der GKV abgegeben. Daher hätten bereits kleine Anpassungen der Vergütung große Auswirkungen auf die Finanzen der Kassen. Schon eine Erhöhung des Fixums um einen Euro hätte unter der Berücksichtigung der Umsatzsteuer Mehrausgaben von gut 760 Millionen Euro zur Folge.
Es sei zwar nachvollziehbar, dass die Bundesregierung das Apothekennetz stärken wolle, doch eine pauschale Erhöhung des Fixums helfe vor allem den Apotheken, die sowieso viele Packungen abgeben. »Die bestehende Niederlassungsfreiheit und eine vollständig fehlende Bedarfsplanung würden so weiter den Trend bestärken, Standorte nicht entsprechend dem Versorgungsbedarf der Bevölkerung zu wählen. Mit einer pauschalen Erhöhung der Vergütung bleiben somit Fehlanreize verbunden«, heißt es in der Stellungnahme.
Der GKV-SV spricht sich daher für ein abgestuftes Vorgehen aus, das auch die Möglichkeit der Absenkung des Fixums gegenüber der heutigen Höhe für wirtschaftlich starke Apotheken beinhaltet. Zusätzlich fordern die Kassen eine Deckelung der variablen Vergütungskomponente. Dies sei auch vor dem Hintergrund weiterhin steigender Arzneimittelpreise sachgerecht. Bei der Berechnung der Gesamtvergütungssituation müssten zudem Dinge wie Nacht- und Notdienste, der Verkauf von OTC-Arzneimitteln und pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) berücksichtigt werden.
Damit der GKV-SV künftig mit den Apotheken über das Honorar verhandeln kann, seien außerdem eine eindeutige Definitionen des Verhandlungsgegenstandes, festgelegte Orientierungswerte und eine zugängliche Datenlage zur Gesamtvergütung von Apotheken notwendig. »Ohne eine belastbare Datenbasis können entsprechende Verhandlungen nicht zu einer leistungsgerechten und sachgerechten Vergütung führen«, mahnt der GKV-Spitzenverband.