Kassen und Apotheker einigen sich zu Grippe-Impfungen |
In den USA ist die Grippeimpfung bereits seit vielen Jahren Routine. / Foto: Getty Images/Terry Vine
Mit dem Pflegebonusgesetz, das seit Ende Juni dieses Jahres in Kraft ist, hatte der Gesetzgeber Apotheken dauerhaft dazu ermächtigt, Grippeschutzimpfungen für alle erwachsenen Personen anzubieten. Zuvor war dies nur Apotheken in regionalen Modellvorhaben erlaubt, nun sind die Impfleistungen bundesweit als Regelleistung möglich.
Gleichzeitig sollten Apotheker- und Kassenverband alle weiteren Details dazu vertraglich vereinbaren. Konkret mussten die beiden Interessenvertretungen eine Vergütung für die Apotheken aushandeln, die sowohl die Impfleistung als auch die Dokumentation umfasst.
Hinzu kommen Vergütungsregelungen zu möglichen Verwürfen sowie Vereinbarungen zum Abrechnungsverfahren. Für die Verhandlungen hatte der Gesetzgeber beiden Parteien eine sehr kurzfristige zeitliche Vorgabe gemacht: Bis Ende August dieses Jahres hätte eine Verhandlungslösung stehen müssen.
Doch die Verhandlungen verliefen kompliziert, drohten zu platzen und vor der Schiedsstelle zu landen. Meinungsverschiedenheiten gab es nicht nur hinsichtlich des Preises, sondern auch bezüglich der Frage, welche Personengruppen die Apotheker überhaupt impfen dürfen. Doch laut ABDA konnten sich beide Parteien nun einigen.
Zu den Einzelheiten schweigt die ABDA allerdings noch. Der entsprechende Vertragstext solle nun zügig angepasst und von beiden Seiten unterschrieben werden. Nach der Unterzeichnung sollen weitere Details bekannt gegeben werden. Auch der GKV-Spitzenverband hat sich bislang nicht zu einer entsprechenden PZ-Anfrage über die Verhandlungsdetails geäußert.
Für die Apotheken bleibt die wichtigste Frage, ab wann sie die Grippeschutzimpfungen bundesweit rechtssicher anbieten können und auch vergütet bekommen, weiterhin offen. Da das Pflegebonusgesetz bereits in Kraft ist, dürfte es rein juristisch erlaubt sein, wenn Apotheken die Impfungen anbieten – vorausgesetzt, sie erfüllen alle gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen.
Es gibt allerdings noch keine Klarheit zur Abrechnung – ob die bis dahin erbrachten Impfungen nachträglich abgerechnet werden können, ist ungewiss. Die Apotheken tragen also das Risiko, wenn sie nun in Vorleistung gehen. Denn die Impfstoffe werden bereits seit geraumer Zeit ausgeliefert, sind also verfügbar. Die Nachfrage dürfte mit dem Herbstanfang kommen.
Nach Informationen der PZ kann sich insbesondere die Umsetzung des Abrechnungsverfahrens noch längere Zeit hinauszögern. Denn: Sowohl die Softwarehäuser als auch die Rechenzentren müssen neue Abrechnungswege erstellen und ermöglichen.
Die während der Modellvorhaben genutzten Abrechnungsmechanismen können für die Impfungen als Regelleistungen nicht genutzt werden, da es sich bei den Modellvorhaben um selektivvertragliche Vereinbarungen handelte, die nur mit einigen wenigen Kassen gemeinsam etabliert wurden.