Kassen setzen erneut Festbeträge für Kinderarzneimittel aus |
Ev Tebroke |
12.05.2023 16:25 Uhr |
Die Ausnahmen für die Festbetragsregelung betreffen vor allem Pulver und Granulate verschiedener Antibiotika zur Herstellung von Suspensionen für Kinder sowie Fiebersäfte und -zäpfchen mit Ibuprofen und Paracetamol. / Foto: Getty Images/Ekaterina Goncharova
Seit einigen Monaten gibt es für Kinder kaum noch Antibiotika oder Fiebersäfte. Aufgrund von Liefer- oder Produktionsengpässen ist die Versorgung extrem angespannt. Zuletzt hatte der Bund per Allgemeinverfügung einen Versorgungsmangel für antibiotikahaltige Säfte für Kinder festgestellt. Dies ermöglicht den Ländern den Import hierzulande nicht zugelassener Produkte aus dem Ausland.
Als unmittelbare Maßnahme hatte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) Ende 2022 den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgefordert, bestimmte Festbeträge für Kinderarzneimittel zu überprüfen und bestenfalls aufzuheben. Als Folge des Appells hatte der GKV-Spitzenverband zum 1. Februar die Festbeträge für insgesamt 180 Fertigarzneimittel für drei Monate aufgehoben. Die offiziell mit dem 30. April ausgelaufene Regelung wird nun erneut aktiviert.
Der GKV-Spitzenverband hat demnach am 11. Mai beschlossen, die Festbeträge bestimmter Arzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen, Paracetamol und für Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Anwendungsform vorliegen, vom 15. Juni bis zum 31.Dezember 2023 erneut auszusetzen. Dies bestätigte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands auf Anfrage der PZ.
»Mit der erneuten Aussetzung sollen angesichts der weiterhin angespannten Versorgungslage bei diesen zur Anwendung bei Kindern vorgesehenen Arzneimitteln kurzfristig Aufzahlungen vermieden werden.« so der Sprecher.
Keine Festbeträge mehr für folgende Festbetragsgruppen und Wirkstoffe: