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Versorgungsengpass

Kassen setzen erneut Festbeträge für Kinderarzneimittel aus

Angesichts der nach wie vor angespannten Versorgungslage insbesondere bei Schmerzmitteln und Antibiotika werden für bestimmte Wirkstoffe und Medikamente erneut die Festbeträge ausgesetzt – und zwar vom 15. Juni bis zum 31. Dezember 2023. Das hat der GKV-Spitzenverband beschlossen.
Ev Tebroke
12.05.2023  16:25 Uhr

Seit einigen Monaten gibt es für Kinder kaum noch Antibiotika oder Fiebersäfte. Aufgrund von Liefer- oder Produktionsengpässen ist die Versorgung extrem angespannt. Zuletzt hatte der Bund per Allgemeinverfügung einen Versorgungsmangel für antibiotikahaltige Säfte für Kinder festgestellt. Dies ermöglicht den Ländern den Import hierzulande nicht zugelassener Produkte aus dem Ausland.

Als unmittelbare Maßnahme hatte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) Ende 2022 den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgefordert, bestimmte Festbeträge für Kinderarzneimittel zu überprüfen und bestenfalls aufzuheben. Als Folge des Appells hatte der GKV-Spitzenverband zum 1. Februar die Festbeträge für insgesamt 180 Fertigarzneimittel für drei Monate aufgehoben. Die offiziell mit dem 30. April ausgelaufene Regelung wird nun erneut aktiviert.

Aussetzung bis Ende des Jahres

Der GKV-Spitzenverband hat demnach am 11. Mai beschlossen, die Festbeträge bestimmter Arzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen, Paracetamol und für Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Anwendungsform vorliegen, vom 15. Juni bis zum 31.Dezember 2023 erneut auszusetzen. Dies bestätigte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands auf Anfrage der PZ. 

»Mit der erneuten Aussetzung sollen angesichts der weiterhin angespannten Versorgungslage bei diesen zur Anwendung bei Kindern vorgesehenen Arzneimitteln kurzfristig Aufzahlungen vermieden werden.« so der  Sprecher.

Keine Festbeträge mehr für folgende Festbetragsgruppen und Wirkstoffe: 

  1. Amoxicillin  – Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (Gruppe 2)
  2. Cephalosporine – Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (Gruppe 1)
  3. Cephalosporine – Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (Gruppe 2)
  4. Cephalosporine – Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (Gruppe 3)
  5. Ibuprofen – Sirup, Suspension zum Einnehmen (Gruppe 1b)
  6. Makrolide, neuere – ranulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (Gruppe 1)
  7. Paracetamol  – Lösung zum Einnehmen, Sirup (Gruppe 1b)
  8. Paracetamol – Suppositorien (Gruppe 2)
  9. Phenoxymethylpenicillin – Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (Gruppe 2)
  10. Sulfamethoxazol und Trimethoprim – Suspension zum Einnehmen

Festbeträge als eine Ursache für knappes Angebot

Die Festbeträge, also die Preisgrenzen, bis zu denen Medikamente von den Kassen erstattet werden, gelten teilweise auch als Ursache dafür, dass Hersteller hierzulande weniger Produkte auf den Markt bringen. Lauterbach hatte zuletzt die Wirksamkeit der befristeten Maßnahme unterstrichen.

»Die Lage hat sich, Gott sei Dank, deutlich entspannt«, so der SPD-Politiker Anfang März in Düsseldorf. Das liege auch daran, dass die Krankenkassen für Kinderarzneimittel wie Paracetamol und Antibiotika mehr bezahlen dürften, so dass mehr Anbieter, die zuvor ins Ausland verkauften, nun auch nach Deutschland lieferten. 

Auch im derzeit im Regierungsentwurf vorliegenden Lieferengpass-Gesetz sind die Festbeträge Thema. So sollen Kinderarzneimittel von der Festbetragssystematik und vom Abschluss von Rabattverträgen ausgenommen und den Pharmaherstellern gestattet werden, die Preise um 50 Prozent anzuheben.

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