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GVSG-Entwurf

Kassen sehen sich als Zahler für Staatsaufgaben

Entdbudgetierung, Versorgungs- und Vorhaltepauschalen, Förderung von Medizinstudienplätzen – das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) soll die Hausärzte entlasten. Die Pläne reichen den Medizinern aber nicht. Die Kassen finden, dass der Staat damit Kernaufgaben auf Beitragszahler abwälzt.
Cornelia Dölger
27.03.2024  10:30 Uhr

Wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beim Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) nicht nachbessert, gehen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erneut in den Ausstand. Mit dieser Ankündigung hat der Virchowbund auf den aktuellen GVSG-Referentenentwurf reagiert. Der Entwurf, der jetzt bekannt wurde, lasse grundlegende Herausforderungen unbeantwortet.

»Die zentrale Herausforderung ist, wie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Versorgung bleiben und wie die Praxen wirtschaftlich am Laufen gehalten werden. Nur so kann den bestehenden und kommenden Herausforderungen der Versorgung einer immer älter werdenden Bevölkerung entgegnet werden«, betont Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbunds, in einer Mitteilung.

Zwar sei die geplante Entbudgetierung der Hausärzte ein erster und wichtiger Schritt, so Heinrich. Er könne aber nicht ausreichen, weil es schlicht und einfach an Hausärzten fehlen werde. Die Versorgung werde heute schon von Haus- und Fachärzten gemeinsam gestemmt. Zeitgleich mit den Hausärzten müssten zumindest die grundversorgenden Fachärzte in einem ersten Schritt ebenfalls entbudgetiert werden.

Zu den Forderungen des Virchowbunds zählten »eine vollständige Entbudgetierung bei Überweisung, eine zumindest vorläufige Deckelung der Budgetierung bei mindestens 90 Prozent der Leistungsvergütung und die vollständige Entbudgetierung der Fachärzte bei Versorgung in sozialen Brennpunkten«.

Die Forderungen müssten in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden, andernfalls würden die Haus- und Fachärzte ihre Proteste wiederaufnehmen und in den anstehenden Wahlkämpfen ausweiten.

Hausärzte: Lauterbach hat die Krise der Praxen erkannt 

Leisere Töne schlagen die Hausärzte an. Sie begrüßen, dass der Entwurf dringende Reformvorhaben adressiere. Allerdings seien »intensive Prüfungen« nötig, um alle Details in Gänze zu überblicken, schreiben Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier, Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands.

Sie äußern sich lobend, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Krise der Hausarztpraxen offenbar erkannt habe. So könnten die geplanten Schritte wie die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen, die Vorhaltepauschalen für Versorgerpraxen oder die Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen »einen spürbaren Unterschied bringen«.

Nun müsse das parlamentarische Verfahren zügig eingeleitet werden; »von einem Entwurf allein kann sich niemand etwas kaufen«. Dazu sei auch die Selbstverwaltung am Zug, den Auftrag des Gesetzgebers im Sinne der Versorgung anzunehmen. »Die hausärztliche Versorgung wird erst richtig aufatmen können, wenn die notwendigen Reformen beschlossen sind und die entsprechenden Stärkungen wirklich in den Praxen ankommen.«

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