Kassen sehen bisherige Prävention vor dem Aus |
Mit dem Gesundes-Herz-Gesetz will die Bundesregierung die Herzgesundheit verbessern. Geplant ist unter anderem, dass Apotheken bei Vorlage eines Gutscheins eine Beratung und Messungen zu Risikofaktoren anbieten. / © Getty Images/Tom Werner
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Kindern und Erwachsenen verbessern. Auch Apotheken sollen bei der Prävention künftig eine größere Rolle spielen.
Der Ende August beschlossene Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, die bisherige Gesundheitsuntersuchung durch Check-ups für Erwachsene im Alter von 25, 40 und 50 Jahren zu ergänzen. Gesetzlich Versicherte sollen von ihrer Kasse zu den Check-ups eingeladen werden und zudem Gutscheine für eine erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes in Apotheken erhalten. Darüber hinaus sollen Apotheken verstärkt in die Beratung zur Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen eingebunden werden. Geplant ist, für niedrigschwellige Beratungsangebote in Apotheken neue pharmazeutische Dienstleistungen zu etablieren.
Bereits im Vorfeld stieß der Gesetzentwurf auf viel Gegenwind. Auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrats bezweifelte Anfang Oktober, dass das Gesetz den gewünschten Zweck erfüllen werde. Die ABDA lobte zwar den Ansatz, Apotheken als niedrigschwellige Anlaufstellen zu etablieren, verwies aber auf die schwierige Situation der Offizinen.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekräftigte heute seine Kritik am Gesetzentwurf. Zwar unterstütze der Verband grundsätzlich das Ziel, die Herzgesundheit in Deutschland zu stärken. Allerdings seien die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen hierzu insgesamt wenig geeignet, heißt es in einer Pressemitteilung.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, wirft der Bundesregierung insbesondere vor, »einseitig auf eine zunehmende Medikalisierung von Krankheitsrisiken« zu setzen und verhältnispräventive Maßnahmen weitgehend auszublenden. »Aber Prävention ist mehr als Medizin«, betonte sie.
Schon jetzt stünden allen Versicherten regelmäßige Check-ups zur Verfügung. Die Einführung neuer Leistungen stellt laut Stoff-Ahnis »einen Rückschritt im Vergleich zu den in den letzten Jahrzehnten erreichten Bewertungsstandards der evidenzbasierten Medizin im Gemeinsamen Bundesausschuss dar«.
Vor allem warnt Stoff-Ahnis vor Mehrkosten für die GKV und sorgt sich, dass durch die neuen Check-ups Mittel für bisherige Angebote zur Primärprävention verloren gehen könnten. Denn nach den Vorstellungen des Gesetzgebers solle die Ausweitung bei den medizinischen Maßnahmen kostenneutral erfolgen, indem Finanzmittel, die die Krankenkassen derzeit für Primärprävention ausgeben, umgewidmet werden. In der Folge befürchtet Stoff-Ahnis, dass die Krankenkassen ihre Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention drastisch einschränken und letztendlich ganz einstellen müssten. Zugleich moniert sie, dass die Umsetzung der medizinischen Maßnahmen zu »erheblichen Zusatzkosten für die GKV« führen werde.