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Zyto-Apotheken

Kassen pochen auf Honorargutachten

Die Krankenkassen sehen die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Neuregelung der Vergütung von Zytostatika-Apotheken kritisch. Sie rechnen mit erheblichen Mehrausgaben, die durch Rabattverträge nicht aufgefangen werden könnten.
Stephanie Schersch
22.11.2018  11:00 Uhr

Vor wenigen Tagen hatte Spahn in Berlin den Entwurf für sein Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) präsentiert. Der Minister möchten damit die Konsequenzen aus den jüngsten Skandalen in der Versorgung mit Medikamenten ziehen. Einer davon war der Fall eines Apothekers aus Bottrop, der über Jahre bei der Herstellung von Krebsmedikamenten gepanscht hat. Dabei streckte er die Präparate, sodass sie nur sehr wenig Wirkstoff enthielten, rechnete jedoch die vollen Wirkstoff-Mengen über die Krankenkassen ab.

Um solch kriminellem Handeln entgegenzuwirken soll es in Zukunft keine Preisverhandlungen zwischen Apothekern und Pharmaherstellern über die in den Zubereitungen verwendeten Substanzen mehr geben. Bislang spielen die Einkaufskonditionen in der Vergütung der Zyto-Apotheke eine wesentliche Rolle, denn die verhandelten Rabatte müssen sie nicht an die Krankenkassen weitergeben. Das soll sich ändern: Künftig erhalten Apotheker nur noch den tatsächlichen Einkaufspreis. Zum Ausgleich sollen sie einen erhöhten Arbeitspreis von 110 Euro für die Herstellung der Rezepturen bekommen.

Zwar rechnet der Minister durch diese Anhebung mit Mehrausgaben von 120 Millionen Euro. Aufgefangen werden soll diese Summe jedoch durch Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Herstellern. Sie sollen die Preise für die Ausgangsstoffe im Rahmen von Rabattverträgen regeln – und damit bis zu 300 Millionen Euro sparen.

Kassen warnen vor Mehrausgaben

Genau daran glaubt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) allerdings nicht so recht. Eine umfassende Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hat er zwar noch nicht vorgelegt. Die geplante Neuregelung werde aber zu erheblichen Mehrausgaben führen, heißt es auf Nachfrage der Pharmazeutischen Zeitung in einer ersten Einschätzung des Verbands. »Wir sind skeptisch, ob diese durch Rabattverträge kompensiert werden können.« Ohnehin können die Kassen nicht ganz nachvollziehen, warum die Honorierung der Zyto-Apotheken auf völlig neue Füße gestellt werden soll. Schließlich seien erst in der vergangenen Legislaturperiode wesentliche Änderungen bei der Erstattung von Zytostatika erfolgt.

In diesem Zusammenhang verweist der GKV-Spitzenverband auch auf das umstrittene Gutachten der Agentur 2HM zum Apothekenhonorar. Dieses war vor rund einem Jahr im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums entstanden und hatte allein im Bereich der Zytostatika-Versorgung Einsparungen in Höhe von rund 250 Millionen Euro ausgemacht. Der Gesetzentwurf lasse diese »Wirtschaftlichkeitsreserven« völlig außer Acht, so die Kassen. » Dies ist nicht nachvollziehbar.«

Pharmaunternehmen sollen haften

Positiv äußern sie sich hingegen zu den Konsequenzen, die das Gesundheitsministerium aus dem Valsartan-Skandal ziehen möchte. Aufsichtsbehörden in Europa hatten zuletzt zahlreiche Präparate mit dem Wirkstoff Valsartan aus der Produktion eines chinesischen Herstellers aufgrund von Verunreinigungen zurückgerufen. Auch in Deutschland mussten daraufhin viele Patienten auf das Arzneimittel eines anderen Herstellers umsteigen, nicht selten kam es dabei in den Apotheken zu Diskussionen, weil erneute Zuzahlungen anfielen. Mit seinem Gesetzentwurf will Spahn nun die Hersteller verpflichten, in solchen Fällen künftig die Kosten für erneute Verordnungen sowie Zuzahlungen zu erstatten. Der GKV-Spitzenverband nennt diesen Vorstoß richtig und konsequent. Tatsächlich hatten die Kassen selbst zuletzt eine solche Regelung gefordert. »Die Haftung für derartige Fälle muss bei den betreffenden Pharmaunternehmen liegen«, heißt es.

Auch die Einführung der elektronischen Verordnung will der GKV-Spitzenverband unterstützen. Das GSAV regelt einige Vorgaben zur Einführung des E-Rezepts. Bis 2020 sollen demnach die notwendigen Voraussetzungen für dessen Einsatz stehen. Dies sei ein wichtiger Schritt in Richtung einer digitalisierten gesundheitlichen Versorgung, heißt es bei den Kassen.

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