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Neuer Verordnungsentwurf

Kassen müssen für Botendienst zahlen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Krankenkassen verpflichten, Apotheken für Arzneimittellieferungen zu honorieren. Zudem räumt er den Offizinen weitreichende Austauschmöglichkeiten bei Medikamenten ein.
Christina Müller
06.04.2020  16:04 Uhr

Entlassmanagement und Substitution

Darüber hinaus plant das BMG, das Entlassmanagement zu vereinfachen. Krankenhäuser sollen nach dem Willen des Ministeriums bis zu N3-Packungen verschreiben dürfen statt wie bisher die kleinste verfügbare Packungsgröße. Auch die Regeln für die Versorgung von Substitutionspatienten sollen gelockert werden: Gemäß Verordnungsentwurf darf der behandelnde Arzt »abweichend von § 5 Absatz 8 Satz 2 Nummer 1 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung Substitutionsmittel in der für bis zu sieben aufeinanderfolgende Tage benötigten Menge verschreiben« und dem Betroffenen innerhalb einer Kalenderwoche mehr als ein Rezept ausstellen.

Zudem wird der Kreis der Personen, die der Arzt beim Sichtbezug einsetzen kann, erweitert. In Ausnahmefällen »dürfen auch solche volljährigen Personen zur Durchführung des Überlassens zum unmittelbaren Verbrauch eingesetzt werden, die von einer Apotheke mit Botendiensten beauftragt sind«. Notfallverschreibungen sind auch bei Substitutionsverordnungen erlaubt.

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie verliert ihre Gültigkeit, wenn die »epidemische Lage von nationaler Tragweite« endet, spätestens aber am 31. März 2021.

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