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Masken für Arbeitsuchende
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Kassen können Schreiben rechtzeitig verschicken

Für den Versand der Schreiben an Arbeitsuchende, die nun auch kostenlose FFP2-Masken erhalten, hatten sich die Kassen eigentlich mehr Zeit gewünscht. Doch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen fixen Termin gesetzt, bis wann diese Personengruppe sich die Masken aus der Apotheke holen kann. Die Kassen zeigen sich dennoch entspannt und geben an, den Zeitplan einhalten zu können.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 11.02.2021  11:05 Uhr

Kassen sind im Zeitplan

Die Kassen sind also im Zeitplan. Dabei hatte der GKV-Spitzenverband im Vorfeld der neuen Verordnung beim BMG noch um einen flexiblen Zeitrahmen hinsichtlich des Versands der Schreiben an die Arbeitsuchenden gebeten. Und auch darum, dass die Betroffenen ihre Schutzmasken in den Apotheken noch bis zu 14 Tage nach der Zustellung dieses Briefs abholen können. Den Wünschen der Kassen war das Ministerium bekanntlich nicht nachgekommen und hatte eine Abholungsfrist bis zum 6. März 2021 festgesetzt.

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