Kassen drängen auf einen flexiblen Zeitrahmen |
Auch rund 5 Millionen Arbeitssuchende sollen künftig kostenfreie Masken aus der Apotheke bekommen. Die Krankenkassen wollen diese Aktion flexibler organisieren als den Voucher-Versand an Risikopatienten. / Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto
Die Verteilung kostenloser Atemschutzmasken an Risikopatienten ist epidemiologisch betrachtet sicher eine sinnvolle Aktion. Organisatorisch allerdings ist sie nicht in jedem Punkt bis zum Ende gedacht. So hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit seinem Vorstoß zuletzt auch für eine Menge Ärger im Gesundheitswesen gesorgt. Apotheker mussten gerade zu Beginn der Aktion selbst prüfen, ob ein Patient tatsächlich Anspruch auf die kostenlosen Masken hat. Inzwischen müssen Versicherte in der Apotheke einen Voucher ihrer Krankenversicherung vorlegen. Doch bis zuletzt waren immer noch nicht alle Gutscheine verschickt. So dauerte zunächst die Herstellung der Coupons in der Bundesdruckerei länger als gedacht, anschließend mussten die Kassen insgesamt 34 Millionen Briefe kurzfristig auf den Weg bringen.
Aus diesem Chaos hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) offenbar gelernt. In Kürze sollen auch rund 5 Millionen Empfänger von Arbeitslosegeld II Anspruch auf kostenlose Masken bekommen, so steht es in der geplanten Änderung der sogenannten Schutzmasken-Verordnung. Die Kassen sollen ihren Versicherten ein Informationsschreiben ausstellen, mit dem sie die Masken in der Apotheke abholen können. Auf die Versicherer kommt damit erneut eine große Aufgabe zu, dieses Mal möchte man allerdings besser organisiert sein. In einer Stellungnahme drängt der GKV-Spitzenverband daher auf einen flexiblen Zeitrahmen für die Aktion.
Ein fälschungssicherer Coupon aus der Bundesdruckerei ist dieses Mal zwar nicht vorgesehen. Dennoch fordern die Kassen, die Anspruchsberechtigung der Arbeitsuchenden nicht mit einem festen Ablaufdatum zu versehen. Vielmehr sollten die Versicherten die Masken aus Sicht der Kassen bis zu 14 Tage nach Zustellung des Informationsschreibens in den Apotheken abholen können. Darüber hinaus müsse die Bundesregierung die Kassen rechtzeitig mit einer Druckvorlage und allen erforderlichen Details für das Schreiben versorgen, heißt es.
So hätten die Erfahrungen aus dem Voucher-Versand an Risikopatienten gezeigt, dass die Kassen nach Bekanntgabe der Druckvorlage im Schnitt bis zu zehn Arbeitstage benötigten, um die entsprechenden Versicherten aus den Datenbanken zu selektieren, das Musterschreiben zu erstellen und Druckerei sowie Versanddienstleister zu beauftragen. Für Versand und Zustellung müssten dann noch einmal vier Tage draufgeschlagen werden, schreibt der GKV-Spitzenverband. Am Ende stehen damit volle 14 Arbeitstage bei den Versicherern. Sollte die Politik daher doch eine feste Frist für die Abholung der Masken definieren, sieht man im Kassenlager nur eine Lösung: Dieses Datum muss mindestens fünf Wochen nach Bekanntgabe der Druckvorlage liegen.
Auch in einem anderen Punkt scheinen die Kassen Lehren aus dem aktuellen Voucher-Versand zu ziehen. So hatten zuletzt auch zahlreiche Kinder die Coupons erhalten, für die handelsübliche FFP2-Masken eigentlich nicht infrage kommen. Die Kassen drängen daher auf eine präzise Altersgrenze in der Verordnung. So sollten nur Über-6-Jährige Anspruch erhalten, da jüngere Kinder ohnehin nicht verspflichtet seien, eine Maske zu tragen.
Mit der geplanten Änderung der Schutzmasken-Verordnung will das Bundesministerium für Gesundheit darüber hinaus die Vergütung der Apotheker kürzen. Sie sollen damit künftig pro Maske nur noch 3,30 Euro plus Mehrwertsteuer bekommen. Die Apotheker laufen Sturm gegen diese Regelung. So kritisiert etwa die ABDA in einer Stellungnahme die aus ihrer Sicht wenig verlässlichen Rahmenbedingungen für die Versorgung in Zuge der Pandemie. Auch der Marketing Verein Deutscher Apotheker sprach von einem fatalen Signal insbesondere an den pharmazeutischen Nachwuchs