Pharmazeutische Zeitung online
Schutzmasken für Arbeitsuchende

Kassen drängen auf einen flexiblen Zeitrahmen 

Der Versand der Masken-Voucher an Risikopatienten lief bislang alles andere als nach Plan. Wie es aussieht, haben die Krankenkassen aus diesem Desaster gelernt. Für den Versand der Berechtigungsschreiben an rund 5 Millionen Arbeitsuchende bitten sie das Bundesministerium für Gesundheit daher um einen flexiblen Zeitrahmen.
Stephanie Schersch
03.02.2021  11:16 Uhr

Die Verteilung kostenloser Atemschutzmasken an Risikopatienten ist epidemiologisch betrachtet sicher eine sinnvolle Aktion. Organisatorisch allerdings ist sie nicht in jedem Punkt bis zum Ende gedacht. So hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit seinem Vorstoß zuletzt auch für eine Menge Ärger im Gesundheitswesen gesorgt. Apotheker mussten gerade zu Beginn der Aktion selbst prüfen, ob ein Patient tatsächlich Anspruch auf die kostenlosen Masken hat. Inzwischen müssen Versicherte in der Apotheke einen Voucher ihrer Krankenversicherung vorlegen. Doch bis zuletzt waren immer noch nicht alle Gutscheine verschickt. So dauerte zunächst die Herstellung der Coupons in der Bundesdruckerei länger als gedacht, anschließend mussten die Kassen insgesamt 34 Millionen Briefe kurzfristig auf den Weg bringen.

Aus diesem Chaos hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) offenbar gelernt. In Kürze sollen auch rund 5 Millionen Empfänger von Arbeitslosegeld II Anspruch auf kostenlose Masken bekommen, so steht es in der geplanten Änderung der sogenannten Schutzmasken-Verordnung. Die Kassen sollen ihren Versicherten ein Informationsschreiben ausstellen, mit dem sie die Masken in der Apotheke abholen können. Auf die Versicherer kommt damit erneut eine große Aufgabe zu, dieses Mal möchte man allerdings besser organisiert sein. In einer Stellungnahme drängt der GKV-Spitzenverband daher auf einen flexiblen Zeitrahmen für die Aktion.

Kassen veranschlagen mindestens 14 Arbeitstage 

Ein fälschungssicherer Coupon aus der Bundesdruckerei ist dieses Mal zwar nicht vorgesehen. Dennoch fordern die Kassen, die Anspruchsberechtigung der Arbeitsuchenden nicht mit einem festen Ablaufdatum zu versehen. Vielmehr sollten die Versicherten die Masken aus Sicht der Kassen bis zu 14 Tage nach Zustellung des Informationsschreibens in den Apotheken abholen können. Darüber hinaus müsse die Bundesregierung die Kassen rechtzeitig mit einer Druckvorlage und allen erforderlichen Details für das Schreiben versorgen, heißt es.

So hätten die Erfahrungen aus dem Voucher-Versand an Risikopatienten gezeigt, dass die Kassen nach Bekanntgabe der Druckvorlage im Schnitt bis zu zehn Arbeitstage benötigten, um die entsprechenden Versicherten aus den Datenbanken zu selektieren, das Musterschreiben zu erstellen und Druckerei sowie Versanddienstleister zu beauftragen. Für Versand und Zustellung müssten dann noch einmal vier Tage draufgeschlagen werden, schreibt der GKV-Spitzenverband. Am Ende stehen damit volle 14 Arbeitstage bei den Versicherern. Sollte die Politik daher doch eine feste Frist für die Abholung der Masken definieren, sieht man im Kassenlager nur eine Lösung: Dieses Datum muss mindestens fünf Wochen nach Bekanntgabe der Druckvorlage liegen.

Anspruch der Kinder präzise regeln

Auch in einem anderen Punkt scheinen die Kassen Lehren aus dem aktuellen Voucher-Versand zu ziehen. So hatten zuletzt auch zahlreiche Kinder die Coupons erhalten, für die handelsübliche FFP2-Masken eigentlich nicht infrage kommen. Die Kassen drängen daher auf eine präzise Altersgrenze in der Verordnung. So sollten nur Über-6-Jährige Anspruch erhalten, da jüngere Kinder ohnehin nicht verspflichtet seien, eine Maske zu tragen.

Mit der geplanten Änderung der Schutzmasken-Verordnung will das Bundesministerium für Gesundheit darüber hinaus die Vergütung der Apotheker kürzen. Sie sollen damit künftig pro Maske nur noch 3,30 Euro plus Mehrwertsteuer bekommen. Die Apotheker laufen Sturm gegen diese Regelung. So kritisiert etwa die ABDA in einer Stellungnahme die aus ihrer Sicht wenig verlässlichen Rahmenbedingungen für die Versorgung in Zuge der Pandemie. Auch der Marketing Verein Deutscher Apotheker sprach von einem fatalen Signal insbesondere an den pharmazeutischen Nachwuchs

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa