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Schutzmasken für Arbeitsuchende

Kassen drängen auf einen flexiblen Zeitrahmen 

Der Versand der Masken-Voucher an Risikopatienten lief bislang alles andere als nach Plan. Wie es aussieht, haben die Krankenkassen aus diesem Desaster gelernt. Für den Versand der Berechtigungsschreiben an rund 5 Millionen Arbeitsuchende bitten sie das Bundesministerium für Gesundheit daher um einen flexiblen Zeitrahmen.
Stephanie Schersch
03.02.2021  11:16 Uhr

Anspruch der Kinder präzise regeln

Auch in einem anderen Punkt scheinen die Kassen Lehren aus dem aktuellen Voucher-Versand zu ziehen. So hatten zuletzt auch zahlreiche Kinder die Coupons erhalten, für die handelsübliche FFP2-Masken eigentlich nicht infrage kommen. Die Kassen drängen daher auf eine präzise Altersgrenze in der Verordnung. So sollten nur Über-6-Jährige Anspruch erhalten, da jüngere Kinder ohnehin nicht verspflichtet seien, eine Maske zu tragen.

Mit der geplanten Änderung der Schutzmasken-Verordnung will das Bundesministerium für Gesundheit darüber hinaus die Vergütung der Apotheker kürzen. Sie sollen damit künftig pro Maske nur noch 3,30 Euro plus Mehrwertsteuer bekommen. Die Apotheker laufen Sturm gegen diese Regelung. So kritisiert etwa die ABDA in einer Stellungnahme die aus ihrer Sicht wenig verlässlichen Rahmenbedingungen für die Versorgung in Zuge der Pandemie. Auch der Marketing Verein Deutscher Apotheker sprach von einem fatalen Signal insbesondere an den pharmazeutischen Nachwuchs

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