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Hilfsmittelversorgung

Kassen aktualisieren ihr Produktangebot

Ob Rollstühle, Hörgeräte oder Inkontinenzprodukte: Gesetzlich Krankenversicherte sollen ab sofort von einem verbesserten Hilfsmittelangebot und einer besseren Beratung profitieren können. Dazu hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) heute in Berlin das aktualisierte Hilfsmittelverzeichnis vorgestellt.
Ev Tebroke
26.02.2019  14:50 Uhr

Das modernisierte Verzeichnis listet rund 32.000 Produkte des Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelbereichs in 41 Produktgruppen auf, die von den Kassen erstattet werden. Nach Angaben von Verbandsvorstand Gernot Kiefer wurden mehrere Tausend qualitativ nicht mehr zeitgemäße Produkte gestrichen. Gleichzeitig gibt es in dem Verzeichnis aber auch Produktinnovationen, wie etwa motorbetriebene und computergesteuerte Exoskelette, die Querschnittsgelähmten das Aufstehen, Hinsetzen, Gehen und Stehen ermöglichen. Die nun gelisteten Hilfsmittel entsprächen den versorgungsrelevanten medizinischen und technischen Erkenntnissen und Entwicklungen. Für die Versicherten bedeute dies höhere Produktqualität sowie Zugang zu Innovationen. Auch bei Beratung, Auswahlhilfe, Einweisung und Service sollen künftig klare Vorgaben gelten, das regelt eine entsprechende neue Dienstleistungsanforderung.

»Ab sofort müssen alle Leistungserbringer die Versicherten zunächst immer über zuzahlungsfreie, krankenkassenfinanzierte Hilfs- oder Pflegehilfsmittel informieren, bevor sie höherpreisige Alternativen anbieten dürfen», betonte Kiefer. Neben dieser neu eingeführten Informationspflicht und besseren Produkten stärke das modernisierte Verzeichnis auch die Versichertenrechte. So müssen Leistungserbringer künftig etwa individuelle Versorgungsbelange besser berücksichtigen: In der Inkontinenzversorgung etwa können auch die Trinkgewohnheiten eines Versicherten bei der Produktauswahl maßgeblich sein.

Die Modernisierung des Hilfsmittelverzeichnisses geht auf gesetzliche Vorgaben des sogenannten Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) aus dem Jahr 2017 zurück. Aufgrund langjähriger Missstände in der Hilfsmittelversorgung wurde die GKV verpflichtet, ihre Versorgungsregularien diesbezüglich zu verbessern. Insbesondere hatten auch zahlreiche kritische Berichte über qualitativ minderwertige Inkontinenzprodukte zu diesem gesetzgeberischen Schritt geführt. Moniert wurde zudem, dass Versicherte bis dato in der Regel nur unzureichend informiert wurden, auf welche Versorgung sie überhaupt Anspruch haben. Eine umfassende Aufklärung  ist künftig durch die Rahmenvorgabe gewährleistet. Die Kassen seien hier in der Verantwortung, dass Leistungserbringer, mit denen sie Versorgungsverträge schließen, auch die entsprechenden geforderten Leistungen sicherstellen, so Kiefer.

Regelmäßige Fortschreibung

Das neue Hilfsmittelverzeichnis sei keine Positiv-Liste, betonte Kiefer zudem. Kassen könnten auch Produkte erstatten, die nicht gelistet sind, wenn sie die technischen und qualitativen Anforderungen erfüllten. Es sei eine rein individuelle unternehmerische Entscheidung, ob sich ein Hersteller um die Aufnahme in die Liste bewirbt. Um das Leistungsangebot kontinuierlich zu verbessern, ist zudem spätestens alle 5 Jahre eine Fortschreibung des Verzeichnisses vorgesehen. Bei Bedarf kann die Liste aber auch früher an einen neuen aktuellen Sachstand angepasst werden. Grundsätzlich sind neben den Leistungserbringern und Hilfsmittelherstellern auch Patientenvertreter in diese Fortschreibungsprozesse eingebunden.

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