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Tätigkeitsbericht

Kartellamt beäugt Apothekenplattformen und E-Rezept

Das Bundeskartellamt hat der Bundesregierung seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2019/2020 vorgelegt. Darin fasst die Behörde auch ihre Bewertungen zu den Entwicklungen im Apothekenmarkt zusammen. Sehr kritisch sieht das Kartellamt nach wie vor das Rx-Boni-Verbot. Mit Blick auf die Apothekenplattformen hält die Behörde es für wichtig, dass sich Apotheken gleichzeitig bei mehreren Anbietern registrieren können.
Benjamin Rohrer
04.08.2021  11:00 Uhr
Apotheken müssen sich auf mehreren Plattformen anmelden können

Apotheken müssen sich auf mehreren Plattformen anmelden können

> Mit Blick auf die zunehmende Bildung von Gesundheitsplattformen erreichten das Bundeskartellamt auch »einige Anfragen« zur kartellrechtlichen Zulässigkeit dieser Plattformen. Die Behörde erinnert daran, dass sie die vom Großhändler Phoenix und vom Apotheken-Dienstleistungskonzern Noventi gegründete Plattform »gesund.de« freigegeben habe. Trotz der Freigabe will das Amt die Entwicklungen in diesem Markt sehr genau betrachten. Denn: »Da sich derartige Plattformen derzeit noch im Entwicklungsstadium befinden und mit der Einführung des E-Rezepts im Jahr 2021 möglicherweise Änderungen der Marktverhältnisse einhergehen werden, ist es für eine abschließende Beurteilung noch zu früh. In dieser sensiblen Marktphase achtet das Bundeskartellamt besonders darauf, dass die Märkte offenbleiben und es nicht frühzeitig zu einseitigen Entwicklungen kommt. Insbesondere sollten die stationären Apotheken parallel an mehrere Plattformen angeschlossen sein können und zwischen verschiedenen Angeboten wechseln können (sog. Multihoming). Unproblematisch ist es aus kartellrechtlicher Sicht, wenn die Apotheken auf gemeinschaftlicher Basis eigene Plattformen betreiben.«

> Ebenfalls freigegeben hatte das Bundeskartellamt den Zusammenschluss der beiden Großhändler Gehe und Alliance Healthcare. Mit Blick auf den Großhandelsmarkt erklärt die Behörde in ihrem Bericht, dass solche Zusammenschlüsse »zwar zu höheren, aber wettbewerblich noch nicht problematischen Konzentrationen im Markt« führten. »Wettbewerblich unbedenklich« waren auch die angemeldeten Zusammenschlüsse im Versandhandel, beispielsweise die Übernahme des Versenders Apotal durch DocMorris.

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