Kartellamt beäugt Apothekenplattformen und E-Rezept |
Das Bundeskartellamt warnt in seinem Tätigkeitsbericht vor Marktkonzentrationen im Markt der Apothekenplattformen. / Foto: imago images/Future Image
Alle zwei Jahre blickt das Bundeskartellamt in seinem Tätigkeitsbericht auf die wettbewerbspolitischen Entwicklungen der vergangenen beiden Jahre zurück. Der Bericht für die Jahre 2019 und 2020 wurde Ende Juni fertiggestellt, an die Bundesregierung übergeben und kürzlich auch auf der Internetseite des Bundestags veröffentlicht. Das Papier enthält einige für den Apothekenmarkt relevante Passagen. Hier ein Überblick:
> Das Bundeskartellamt erinnert an seine ablehnende Meinung zum Rx-Boni-Verbot. Zur Erinnerung: 2020 hatte der Bundestag als Reaktion auf das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung (2016) beschlossen, dass sich alle in- und ausländischen (Versand-) Apotheken bei der Belieferung von GKV-Versicherten an die Rx-Preisbindung halten müssen. Schon im Gesetzgebungsverfahren hatte die Behörde mehrfach juristische Zweifel geäußert. In seinem Tätigkeitsbericht konkretisiert das Bundeskartellamt: »Versandapotheken stellen nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes soweit einen weiterhin wenig genutzten, zweiten Bezugskanal dar.« Laut Gesetz soll die Bundesregierung die Auswirkungen des neuen Verbots bis Ende 2023 evaluieren. Das Bundeskartellamt werde die Entwicklungen auch vor dem Hintergrund der Einführung des E-Rezepts im Blick behalten, heißt es.
> Kritisch beäugen wird die Behörde auch die Regulierungen bei der Einführung des E-Rezepts. Man habe sich mehrfach für mehr »Raum für Innovationswettbewerb bei Lösungen für das E-Rezept und die elektronische Patientenakte eingesetzt«, heißt es im Tätigkeitsbericht. Dass nun die vom Bundesgesundheitsministerium kontrollierte Gematik zur Entwicklung und Bereitstellung der zentralen E-Rezept-App verpflichtet wurde, missfällt dem Amt offenbar. Das Bundeskartellamt erinnert daran, dass das BMG angekündigt habe, die Interoperabilität zu Drittanbietern herzustellen und dies per Rechtsverordnung (liegt noch nicht vor) festzuhalten.
> Mit Blick auf die zunehmende Bildung von Gesundheitsplattformen erreichten das Bundeskartellamt auch »einige Anfragen« zur kartellrechtlichen Zulässigkeit dieser Plattformen. Die Behörde erinnert daran, dass sie die vom Großhändler Phoenix und vom Apotheken-Dienstleistungskonzern Noventi gegründete Plattform »gesund.de« freigegeben habe. Trotz der Freigabe will das Amt die Entwicklungen in diesem Markt sehr genau betrachten. Denn: »Da sich derartige Plattformen derzeit noch im Entwicklungsstadium befinden und mit der Einführung des E-Rezepts im Jahr 2021 möglicherweise Änderungen der Marktverhältnisse einhergehen werden, ist es für eine abschließende Beurteilung noch zu früh. In dieser sensiblen Marktphase achtet das Bundeskartellamt besonders darauf, dass die Märkte offenbleiben und es nicht frühzeitig zu einseitigen Entwicklungen kommt. Insbesondere sollten die stationären Apotheken parallel an mehrere Plattformen angeschlossen sein können und zwischen verschiedenen Angeboten wechseln können (sog. Multihoming). Unproblematisch ist es aus kartellrechtlicher Sicht, wenn die Apotheken auf gemeinschaftlicher Basis eigene Plattformen betreiben.«
> Ebenfalls freigegeben hatte das Bundeskartellamt den Zusammenschluss der beiden Großhändler Gehe und Alliance Healthcare. Mit Blick auf den Großhandelsmarkt erklärt die Behörde in ihrem Bericht, dass solche Zusammenschlüsse »zwar zu höheren, aber wettbewerblich noch nicht problematischen Konzentrationen im Markt« führten. »Wettbewerblich unbedenklich« waren auch die angemeldeten Zusammenschlüsse im Versandhandel, beispielsweise die Übernahme des Versenders Apotal durch DocMorris.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.