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Tätigkeitsbericht
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Kartellamt beäugt Apothekenplattformen und E-Rezept

Das Bundeskartellamt hat der Bundesregierung seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2019/2020 vorgelegt. Darin fasst die Behörde auch ihre Bewertungen zu den Entwicklungen im Apothekenmarkt zusammen. Sehr kritisch sieht das Kartellamt nach wie vor das Rx-Boni-Verbot. Mit Blick auf die Apothekenplattformen hält die Behörde es für wichtig, dass sich Apotheken gleichzeitig bei mehreren Anbietern registrieren können.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 04.08.2021  11:00 Uhr

Alle zwei Jahre blickt das Bundeskartellamt in seinem Tätigkeitsbericht auf die wettbewerbspolitischen Entwicklungen der vergangenen beiden Jahre zurück. Der Bericht für die Jahre 2019 und 2020 wurde Ende Juni fertiggestellt, an die Bundesregierung übergeben und kürzlich auch auf der Internetseite des Bundestags veröffentlicht. Das Papier enthält einige für den Apothekenmarkt relevante Passagen. Hier ein Überblick:

> Das Bundeskartellamt erinnert an seine ablehnende Meinung zum Rx-Boni-Verbot. Zur Erinnerung: 2020 hatte der Bundestag als Reaktion auf das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung (2016) beschlossen, dass sich alle in- und ausländischen (Versand-) Apotheken bei der Belieferung von GKV-Versicherten an die Rx-Preisbindung halten müssen. Schon im Gesetzgebungsverfahren hatte die Behörde mehrfach juristische Zweifel geäußert. In seinem Tätigkeitsbericht konkretisiert das Bundeskartellamt: »Versandapotheken stellen nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes soweit einen weiterhin wenig genutzten, zweiten Bezugskanal dar.« Laut Gesetz soll die Bundesregierung die Auswirkungen des neuen Verbots bis Ende 2023 evaluieren. Das Bundeskartellamt werde die Entwicklungen auch vor dem Hintergrund der Einführung des E-Rezepts im Blick behalten, heißt es.

> Kritisch beäugen wird die Behörde auch die Regulierungen bei der Einführung des E-Rezepts. Man habe sich mehrfach für mehr »Raum für Innovationswettbewerb bei Lösungen für das E-Rezept und die elektronische Patientenakte eingesetzt«, heißt es im Tätigkeitsbericht. Dass nun die vom Bundesgesundheitsministerium kontrollierte Gematik zur Entwicklung und Bereitstellung der zentralen E-Rezept-App verpflichtet wurde, missfällt dem Amt offenbar. Das Bundeskartellamt erinnert daran, dass das BMG angekündigt habe, die Interoperabilität zu Drittanbietern herzustellen und dies per Rechtsverordnung (liegt noch nicht vor) festzuhalten.

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