Kammer warnt vor Fax-Rezepten und E-Rezept-Gebühren |
Spannend ist auch ein weiterer Hinweis der BLAK, der auch für einige der geplanten Vorbestell-Plattformen im Apothekenmarkt relevant sein dürfte. Konkret berichtet die Kammer von Angeboten von »Vermittlungsplattformen im Großraum München« und erinnert in diesem Zusammenhang an das Makelverbot, das schon bald mit dem Patientendatenschutzgesetz (PDSG) kommen soll. Aber auch schon jetzt sehe man es als problematisch an, »pro Rezeptposition ein Entgelt für die Vermittlung von Rezepten zu verlangen«. Denn das Apothekengesetz verbiete schon jetzt eine am Umsatz oder Gewinn der Apotheke ausgerichtete Vereinbarung.
Auf Nachfrage bestätigte das Telemedizin-Unternehmen Kry, dass man derzeit die Rezepte via Fax an die Apotheke sende – das sei allerdings auch bei Hausärzten »gängige Praxis«. Eine Sprecherin erklärte weiterhin, dass derzeit eine Möglichkeit der elektronischen Verordnung fehle. Der Zeitplan der Bundesregierung, die E-Rezept-Pflicht ab 2022 geltend zu machen, bleibe »deutlich hinter den Bedürfnissen des Marktes zurück«.
Und weiter: »Dem aktuellen Flickenteppich an Pilotprojekten fehlt es an festen Formaten und klaren Regularien. Das sorgt für Verunsicherung bei Ärzten, Apothekern, Patienten und Telemedizin-Anbietern und kann nicht im Sinne einer erfolgreichen Weiterentwicklung des digitalen Gesundheitswesens sein.« Deswegen seien derzeit Übergangslösungen von Nöten. Kry arbeite aber mit »ersten Anbietern« an der elektronischen Übermittlung von Verordnungen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.