Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Bayern
-
Kammer warnt vor Fax-Rezepten und E-Rezept-Gebühren

Der schwedische Telemedizin-Anbieter Kry ist seit einigen Monaten aktiv und bietet ärztliche Online-Beratungen an. Die daraus entstehenden Arzneimittel-Verordnungen schickt die Online-Praxis per Fax in die Apotheke. Die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) warnt ihre Mitglieder nun davor, diese Rezepte zu beliefern. Außerdem gibt die Kammer einen Hinweis, der auch die Betreiber von Apotheken-Plattformen interessieren dürfte.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 26.08.2020  12:30 Uhr

Seit dem vergangenen Jahr bietet der schwedische Telemedizin-Anbieter Kry in Deutschland Online-Beratungen an. Im Dezember 2019 teilte das Unternehmen mit, in eine Partnerschaft mit DocMorris eingetreten zu sein. Für Kry-Kunden bedeutet das: Sie können entscheiden, ob sie ihre Verordnung via DocMorris oder einer Vor-Ort-Apotheke in der Nähe einlösen wollen.

Inzwischen ist Kry auch offiziell als Online-Praxis zertifiziert, bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als Anbieter angemeldet und kann seine Online-Sprechstunden somit auch Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anbieten. Das Unternehmen ist in mehreren europäischen Ländern aktiv und gibt an, mit mehr als 2,2 Millionen durchgeführten Video-Beratungen Marktführer in Europa zu sein.

Rezepte per Fax in die Apotheke

Die Verordnung von Arzneimitteln via Kry stand allerdings schon häufiger im Fokus. Denn schnell war klar: Da es noch kein E-Rezept gibt, kontaktiert das Unternehmen die von den Patienten ausgewählte Apotheke und schickt dann per Fax die Verordnung hinterher. Zumindest in Bayern sorgt das für Ärger im Apothekerlager. Denn: In einem Schreiben an die ABDA, das der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt, weist die Kammer auf die Vorgehensweise des Konzerns hin. Demnach werde die Signatur des Arztes bei Kry als »qualifizierte elektronische Rezeptur« bezeichnet.

Die BLAK erinnert aber daran, dass zur Belieferung eines E-Rezepts eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) notwendig ist. Und weiter: »Die bloße Vorlage einer als Rezept gekennzeichneten elektronischen Datei oder einer eingescannten Originalverschreibung sind unseres Erachtens ebenso wie ein Fax, das mit einer qualifizierten elektronischen Rezeptur unterzeichnet ist, auch weiterhin arzneimittelrechtlich nicht belieferungsfähig.« Die Kammer bittet die ABDA daher, sich des Themas anzunehmen.

BLAK: E-Rezept-Gebühren für die Weiterleitung sind unzulässig

Spannend ist auch ein weiterer Hinweis der BLAK, der auch für einige der geplanten Vorbestell-Plattformen im Apothekenmarkt relevant sein dürfte. Konkret berichtet die Kammer von Angeboten von »Vermittlungsplattformen im Großraum München« und erinnert in diesem Zusammenhang an das Makelverbot, das schon bald mit dem Patientendatenschutzgesetz (PDSG) kommen soll. Aber auch schon jetzt sehe man es als problematisch an, »pro Rezeptposition ein Entgelt für die Vermittlung von Rezepten zu verlangen«. Denn das Apothekengesetz verbiete schon jetzt eine am Umsatz oder Gewinn der Apotheke ausgerichtete Vereinbarung.

Kry: Zeitplan der Bundesregierung entspricht nicht den Marktbedürfnissen

Auf Nachfrage bestätigte das Telemedizin-Unternehmen Kry, dass man derzeit die Rezepte via Fax an die Apotheke sende – das sei allerdings auch bei Hausärzten »gängige Praxis«. Eine Sprecherin erklärte weiterhin, dass derzeit eine Möglichkeit der elektronischen Verordnung fehle. Der Zeitplan der Bundesregierung, die E-Rezept-Pflicht ab 2022 geltend zu machen, bleibe »deutlich hinter den Bedürfnissen des Marktes zurück«.

Und weiter: »Dem aktuellen Flickenteppich an Pilotprojekten fehlt es an festen Formaten und klaren Regularien. Das sorgt für Verunsicherung bei Ärzten, Apothekern, Patienten und Telemedizin-Anbietern und kann nicht im Sinne einer erfolgreichen Weiterentwicklung des digitalen Gesundheitswesens sein.« Deswegen seien derzeit Übergangslösungen von Nöten. Kry arbeite aber mit »ersten Anbietern« an der elektronischen Übermittlung von Verordnungen.

Mehr von Avoxa