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Apothekenreform
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Kammer Hessen pocht auf Nachbesserung

Mit der frisch verabschiedeten Resolution im Gepäck reiste der hessische Kammerpräsident Dr. Christian Ude nach Berlin, um bei Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf deutliche Nachbesserungen beim geplanten Apothekenreformgesetz zu pochen. »Setzen Sie das um, was im Koalitionsvertrag angekündigt ist.«
AutorKontaktElke Wolf
Datum 20.11.2025  18:00 Uhr
Kammer Hessen pocht auf Nachbesserung

»Alter Wein in neuen Schläuchen«, »Lauterbach 2.0«, »Degradierung der Apotheken«: Mit deutlichen Worten verlieh der hessische Kammerpräsident Dr. Christian Ude seiner Fassungslosigkeit über den Referentenentwurf zur Apothekenreform Ausdruck. »Statt der wirtschaftlichen Stärkung durch die zugesagte Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro und einer jährlichen Dynamisierung per Verhandlungsweg stehen wird jetzt vor einem Systembruch«, sagte er bei der heutigen Delegiertenversammlung. Wortbruch sei es obendrein.

Apotheke ohne Apotheker/PTA-Vertretung, Erleichterung von Zweigapotheken, gesenkte Anforderungen an die Apothekenräumlichkeiten, freie Öffnungszeiten oder die Zentralisierung der Rezepturen: Die vermeintlichen Erleichterungen, die der Referentenentwurf zum sogenannten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) enthält, läuteten vielmehr eine Aufweichung des Systems ein. »Das ist das eigentlich Tragische, dass die Regierungsparteien nicht verstanden haben, dass damit keine Entlastung geschaffen, sondern ein Systembruch eingeläutet wird.«

Aufweichung des Systems

Apotheker Dr. Martin Weiser, seit wenigen Wochen neuer Geschäftsführer der Kammer, konkretisierte mit folgendem Szenario: »Alle diese Punkte ermöglichen, dass andere Player wie Amazon, die Rossmänner und die dms dieser Welt in den Markt der Arzneimittelversorgung einsteigen. Denkbar ist etwa eine ›Prescription Corner‹ im Drogeriemarkt, also eine von einer PTA betreute ›Rezept-Ecke‹. Und wenn es dann doch mal weitergehende Fragen gibt, wird der Apotheker einfach telepharmazeutisch dazugeschaltet – wobei wir wieder beim Modell Lauterbach wären.«

Hohes Risikopotenzial sieht Weiser auch im kürzlich erschienenen Referentenentwurf zur Notfallversorgung: Dieser sieht vor, dass Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen an integrierten Notfallversorgungszentren mit reduzierten Anforderungen betrieben werden können. Dadurch könnte jedoch prinzipiell der flächendeckende Nacht- und Notdienst gefährdet werden, da die Politik die Finanzierung einer zusätzlichen Struktur außerhalb der integrierten Notfallzentren womöglich nicht mehr für notwendig erachtet, mahnte Weiser.

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