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SMC-B-Karten

Kammer Berlin klagt gegen Gematik-Beschluss

Die Apothekerkammer Berlin geht juristisch gegen die Gematik vor. Konkret geht es um einen Beschluss der Gematik-Gesellschafterversammlung aus dem November 2021, mit dem die Kammern verpflichtet wurden, an Apotheken bis zu acht sogenannte SMC-B-Karten auszugeben. Damit war die Gematik einer Forderung der Arzneimittel-Versender nachgekommen.
Benjamin Rohrer
12.01.2022  17:00 Uhr

Damit sich Apotheken an die Telematik-Infrastruktur (TI) anbinden und irgendwann einmal E-Rezepte beliefern oder E-Patientenakten einsehen können, benötigen sie unter anderem eine Institutionenkarte (SMC-B). Diese Karte benötigen sie, um sich in der TI als Apotheke zu identifizieren und somit einen Zugang zur Datenautobahn des Gesundheitswesens zu bekommen. Pro (Versand-)apotheke gibt es eine SMC-B-Karte. Die Landesapothekerkammern sind gesetzlich damit beauftragt worden, jede Apotheke in Deutschland mit einer solchen Karte auszustatten. Diesem Auftrag sind die Kammern auch schon flächendeckend nachgekommen: Die meisten Apotheken in Deutschland verfügen bereits über eine solche Institutionenkarte.

Die niederländischen Versandkonzerne müssen nicht von den Kammern ausgestattet werden. Die Gematik selbst hatte Doc Morris und Co. die SMC-B-Karten ausgeteilt. Doch die Versender gaben sich damit nicht zufrieden. In den vergangenen Monaten sprachen sowohl die EU-Versender als auch die deutschen Versandapotheken im Bundesgesundheitsministerium vor und forderten, dass pro Apotheke bis zu acht Institutionenkarten ausgegeben werden können. Der Grund für diese Forderung: Die Versender verfügen im Internet über mehrere Webshops mit unterschiedlichen Domains. Im Apothekenverzeichnis der E-Rezept-App der Gematik sollen alle diese Adressen separat aufgeführt werden, wünschten sich die Versender. Die Gematik-Gesellschafterversammlung kam diesem Wunsch Anfang November nach und beauftragte die Landesapothekerkammern mit ihrem Beschluss damit, den (Versand-)apotheken auf Nachfrage bis zu acht solcher Karten auszugeben. Zur Erinnerung: Zu der Versammlung gehören neben den Krankenkassen die Ärzte, Zahnärzte und auch die Apotheker. Allerdings verfügt das BMG über eine 51-Prozent-Mehrheit in der Versammlung. Und dem Vernehmen nach wurde die SMC-B-Entscheidung auch ausschließlich mit den Stimmen des BMG gefällt.

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