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Gesetz für fairen Kassenwettbewerb

Kabinett stimmt RSA-Reform zu

Das Kabinett hat heute dem »Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung« (GKV-FKG) zugestimmt. Darin sind unter anderem neue Regelungen für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) vorgesehen. Viele Kassen und Politiker bewerten den Entwurf lediglich als einen guten Ansatz.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 09.10.2019  12:28 Uhr

Nicht die Kasse mit den »besten Finanztricks«, sondern die » mit dem besten Service, der besten Versorgung und dem modernsten digitalen Angebot« soll im Wettbewerb die Nase vorn haben, betonte heute der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Berlin. »Die Versicherten sollen eine faire Wahl treffen können, die Preis und Leistung berücksichtigt. Und sie sollen bei Kassen mit überhohen Rücklagen nicht mehr Beitrag zahlen als nötig.«

Das Gesetz beinhaltet neue Verhaltensregeln für den Wettbewerb der Kassen, der künftig fairer ablaufen soll. Das betrifft etwa Werbemaßnahmen. Aber auch untereinander sollen sie mehr Unterlassungsansprüche und Rechtsschutz bei wettbewerbswidrigem Verhalten bekommen.

Das GKV-FKG reformiert außerdem den Morbi-Risikostrukturausgleich (RSA). Dieser regelt die Verteilung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds an die einzelnen Krankenkassen. Je kränker die Versicherten einer Kasse sind, desto mehr Geld steht ihr aus dem Fonds zu. Um hier einer Marktkonzentration einzelner Kassen entgegenzuwirken und regionale Ungleichgewichte auszugleichen, will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) künftig eine Regionalkomponente einführen. Zudem soll der RSA im sogenannten Krankheits-Vollmodell in Zukunft das gesamte Krankheitsspektrum berücksichtigen – statt bisher 50 bis 80 Krankheiten. Das erhöhe die Zielgenauigkeit des Finanzausgleichs und verringere Über- und Unterdeckungen für einen Großteil der Versicherten, so das BMG. Hohe Kosten für jene Leistungsfälle, die 100.000 Euro im Jahr übersteigen, soll demnach ein Risikopool abfedern. Für diese Fälle bekommt die entsprechende Kasse jeweils 80 Prozent ihrer Ausgaben erstattet.

Mehr Prävention, weniger Manipulation

Da Präventionsangebote die Kassen zuletzt viel gekostet haben, soll es nun eine Vorsorge-Pauschale geben. Sie soll demnächst sicherstellen, dass die Kassen weiterhin in den Bereich Prävention investieren. Erhalten bleiben weiterhin die wirtschaftlichen Anreize, Rabattverträge mit den Arzneimittelherstellern abzuschließen.

Auch etwaigen Manipulationsversuchen will das BMG mit dem geplanten Gesetz einen Riegel vorschieben. Verschiedenen Kassen war in der Vergangenheit vorgeworfen worden, die Diagnosestellung der Ärzte zu beeinflussen. Das sogenannte Upcoding, also Versicherte beim Codieren kränker zu machen als sie in Wirklichkeit sind, soll sich aber künftig nicht mehr lohnen. »Wenn die Diagnosekodierungen bei bestimmten Krankheiten auffällig stark steigen, bekommen alle Krankenkassen hierfür keine Zuweisungen mehr«, so das Ministerium. Zu diesem Zweck stärkt das BMG  die Prüfungskompetenzen des Bundesversicherungsamts (BVA). Außerdem ist eine sogenannte Vertragstransparenzstelle geplant. Sie soll dazu dienen, die Selektivverträge der Kassen zu überwachen. Unter anderem wertet die Stelle dazu Statistiken aus, um auffällige RSA-Datenmeldungen zu erkennen. Die geplanten Reformen greifen viele Punkte aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs auf. Der Beirat ist zur Unterstützung des BVA ins Leben gerufen worden. 

Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung

Durch die geplante Verteilungsgerechtigkeit wird das System in den Augen des Bundesgesundheitsministers künftig insgesamt  effizienter und verbessert so die Versorgung der Patienten. Der Chef der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas, ist der Ansicht, es könne die Schieflage bei der Verteilung von Beitragsgeldern »zumindest teilweise beheben«. Auf eine schnelle Umsetzung drängt der Verband der Ersatzkassen (vdek). Vor allem die Reglungen zur Finanzstruktur bildeten »ein stimmiges Gesamtpaket«, das die Wettbewerbsbedingungen fairer gestalte, Manipulationsanreize minimiere und die Versorgung verbessere. Keinesfalls dürfe es aber weitere Abstriche geben. Mehr Konsequenz von Spahn hätte sich der vdek mit Blick auf die Aufsicht der Kassen gewünscht. Das geht der gesundheitspolitischen Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, genauso. Auch die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Bärbel Bas, teilt diese Meinung. Langfristig sollte aber zudem eine einheitliche Aufsicht bei der Verteilung der Gelder angestrebt werden, betonte sie. Gleichzeitig lobt Bas die Regionalkomponente, das Krankheits-Vollmodell sowie den Risikopool. Während die AOK Baden-Württemberg hingegen die Regionalkomponente strikt ablehnt und sie als massive Gefahr für die gesundheitliche Versorgung in Baden-Württemberg wertet. Welche Mittel die einzelnen Bundesländer aus dem RSA nun künftig erhalten sollen, ist dem CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß bislang in der Diskussion völlig zu kurz gekommen. Er pocht vor allem für ländliche und strukturschwache Gegenden auf eine gerechte Lösung. 

Der heutige Kabinettsbeschluss stelle die Weichen für den Abbau überschüssiger Finanzreserven der Kassen, so das BMG. Der Bundesrat muss dem GKV-FKG nicht zustimmen. Es soll im Frühjahr 2020 in Kraft treten.

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