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VDARZ-Gutachten
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Juristen warnen vor E-Rezept-Belieferung

Wann ist ein E-Rezept ordnungsgemäß? Dies ist laut eines juristischen Gutachtens bislang nicht definiert. Apotheken sollten deshalb vorerst von einer E-Rezept-Belieferung absehen, so der Rat. Um Apotheken und Rechenzentren vor Anfechtungen und Beweisnot zu schützen, sehen die Juristen die Gematik in der Pflicht. Derzeit existierende technische Mängel beim E-Rezept könnten die ordnungsgemäße Belieferung verhindern – mit schwerwiegenden rechtlichen Folgen.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 17.12.2021  12:30 Uhr

Rechenzentren im rechtlichen Dilemma

Die Rechenzentren sind nach Ansicht der Rechtsanwälte in einer Art »Zwickmühle«. Als Auftragsverarbeiter der Leistungserbringer sind sie zu einer sicheren Datenübermittlung verpflichtet, gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Gleichzeitig können sie diese aber angesichts der derzeitigen TI-Voraussetzungen nicht gewährleisten. Folglich müssten sie die Apotheken auf die datenschutzrechtlichen Mängel hinweisen. Sofern keine offensichtlichen Rechtsverletzungen vorliegen, könnten die Apotheken zwar aufgrund ihres Weisungsrechts die Abrechnung durchsetzen. Aber solche Rechtsverletzungen seien letztlich nicht auszuschließen, sodass die Rechenzentren die Abrechnung mit Verweis auf den Datenschutz stoppen könnten.

Eine Lösungsmöglichkeit, um Apotheken und Abrechnungszentren aus der Beweislast zu nehmen, sehen die Gutachter über die Quittungsfunktion der Gematik. Denn über den E-Rezept-Fachdienst der Gematik erhalten die Apotheken die elektronischen Bestätigungen über die Belieferung des Rezepts für die Abrechnung an die Kassen. Dieser Quittung sollte die Wirkung zukommen, »dass damit jegliche Einwände hinsichtlich der technischen Spezifikationen der elektronischen Verordnung präkludiert sind«, schlagen die Juristen vor. Sobald diese Quittung erstellt sei, könnten die Kostenträger die Zahlung nicht mehr mit Verweis auf technische Anforderungen verweigern. Ein qualifizierter Zeitstempel sei dafür allerdings unverzichtbar, heißt es.

Mit ihrem Gutachten untermauern die Apothekenrechenzentren die Dringlichkeit, den bundesweiten E-Rezept-Roll-out zu verschieben und das Prozedere zunächst praktikabel und sicher zu gestalten. Es gelte der massiven »Verunsicherung im Markt« entgegen zu treten und den Leistungserbringern eine tragbare Lösung anzubieten, heißt es vonseiten des VDARZ. Erst gestern hatte die Ärzteschaft mitgeteilt, von einer elektronischen Verordnung abzusehen, wenn die Prozesse noch nicht zufriedenstellend funktionieren.

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