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E-Rezept-Transport

Ist KIM wirklich eine Alternative fürs E-Rezept?

Der KIM-Messengerdienst wird derzeit als sichere Alternative für den Transport des E-Rezept-Codes diskutiert, nachdem eine Schleswig-Holsteiner Landesbehörde Bedenken bei der Weiterleitung via E-Mail und SMS angemeldet hatte. Doch die KIM-Lösung würde das Zuweisungsverbot umgehen und macht damit in der aktuellen Datenschutz-Debatte ums E-Rezept ein noch größeres Fass auf.
Jennifer Evans
25.08.2022  14:15 Uhr

Gematik spricht von Ausnahmeregelung

Die Gematik stellte auf PZ-Nachfrage klar, dass KIM tatsächlich »momentan für Ausnahmeregelungen« genutzt werden kann. »Dies haben wir im Kontext der zukünftigen Funktion Direktzuweisung zum Beispiel für die Ausnahmeregelungen im Apothekengesetz (z.B. Parenterale Zubereitungen, Heimbelieferung) vorgesehen.« Ob das aber auch für das E-Rezept grundsätzlich eine zusätzliche Option sein kann, ging aus der Antwort der Gesellschaft nicht klar hervor. Es hieß lediglich: Da Patienten bisher keine eigene KIM-Adresse besäßen, komme der Dienst derzeit nur in oben genannten Ausnahmefällen zum Einsatz. Die Gematik nutzte aber die Gelegenheit und betonte in diesem Zusammenhang gegenüber der PZ, dass KIM für Apotheken zukünftig ein »zunehmend wichtiges Thema« werde. Die PZ hatte bereits darüber berichtet, dass die KIM-Nutzer aktuell noch vorwiegend Ärzte sind.

Zum Hintergrund: Das Thema Datenschutz und E-Rezept wird derzeit heiß diskutiert. Aber die Wogen wollen sich noch immer nicht recht glätten. Anlass der Aufregung war der überraschende Rückzug der Kassenärztlichen Vereinigung in Schleswig-Holstein aus dem E-Rezept-Projekt. Die Datenschutzbehörde des Landes hatte Probleme bei der Weiterleitung der Data-Matrix-Codes an die Versicherten in einem bestimmten Mail-Programm gesehen. Konkret hatte Hansen Bedenken bei der Übermittlung via Mail-Programm des Software-Anbieters Medisoftware angemeldet. Schleswig-Holstein war eigentlich zusammen mit Westfalen-Lippe ab dem 1. September 2022 als Testregion für das E-Rezept eingeplant. Darauf hatte sich die Gesellschafterversammlung der Gematik geeinigt, zu der auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gehört.

Hansen hatte die digitale Verordnung allerdings nicht an sich in Frage gestellt und in Zusammenhang mit ihrer Einschätzung auf die anderen sicheren Möglichkeiten der Rezept-Code-Übermittlung verwiesen. Zum einen, in dem der Arzt seinem Patienten den Token ausdruckt, zum anderen über die staatliche E-Rezept-App der Gematik.

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