Sulfonamide nicht auf die Haut |
10.07.2000 00:00 Uhr |
Sulfonamide wurden früher zur Lokalbehandlung bakterieller Infektionen, bei Ulcera cruris und chirurgischen Wunden einschließlich Verbrennungen (1, 2, 3) sowie als Lichtschutzmittel (4) kutan angewendet. Eingesetzt wurden unter anderem Sulfathiazol (4), Sulfanilamid, Sulfamerazin (5), Sulfacetamid, Sulfadicramid und Sulfisomidin. Kombinationen mit Salicylsäure, Schwefel (6), Glucocorticoiden und Resorcin waren üblich. Rezeptiert wurden Cremes (6), alkoholische Lösungen (6) oder Zinkoxidschüttelmixturrn (5).
Die Anwendung der meisten Antibiotika und Chemotherapeutika wird in Dermatika bis auf wenige begründete Ausnahmen als nicht vertretbar gesehen. Mit Ausnahme von Sulfadiazin-Silber gilt dies auch für Sulfonamide (1). Deren kutane Anwendung wird wegen geringer antimikrobieller Wirksamkeit und der hohen Sensibilisierungsgefahr negativ beurteilt (3, 7). Die Textformulierung der Aufbereitungsmonographien lässt wahrscheinlich keine von diesem Votum abweichende, am Einzelfall orientierte Beurteilung durch den behandelnden Arzt zu.
Vor diesem Hintergrund überrascht, dass im europäischen Ausland Sulfacetamid- Rezepturen zur Behandlung der Rosacea noch in Ausnahmefällen empfohlen werden (6). Das Bekanntwerden strafrechtlicher Ermittlung gegen Apotheker wegen der Herstellung Sulfonamid-haltiger Dermatika hat die Problematik aktuell zugespitzt. Allerdings mag aus den in der Fachpresse erschienenen Hinweisen und insbesondere aus den Meldungen der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) vorher nicht zweifelsfrei herzuleiten gewesen sein, dass den Verkehrskreisen die Bedenklichkeit im Sinne des AMG hätte selbstverständlich sein müssen.
Es wird geprüft, inwieweit eine zusammenfassende Darstellung sehr umstrittener und bedenklicher Rezepturstoffe im Interesse der Arzneimittelsicherheit und der erforderlichen Klarstellung in das NRF aufgenommen werden kann. Im Fall der Sulfonamide bleibt abzuwarten, ob es künftig in Grenzbereichen einen Entscheidungsspielraum geben wird.
Literatur:
Anschrift der Verfasserin:
Heike Fischer
Dr. Holger Reimann
Neues Rezeptur-Formularium (NRF)
Pharmazeutisches Laboratorium
Carl-Mannich-Straße 20
D65760 Eschborn
© 2000 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de