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Gesetzesänderung
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Infektionsschutzgesetz sieht drei Covid-19-Impfungen vor

Am heutigen Freitag hat der Bundestag Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Damit fallen ab Sonntag viele bundesweiten Corona-Maßnahmen weg. Die Länder sollen demnach je nach Pandemie-Lage Beschränkungen beschließen können. Ab Oktober 2022 werden zudem drei Covid-19-Impfungen benötigt, um als vollständig geimpft zu gelten. Und: Das RKI kann nun individuell Covid-19-Zertifikate sperren.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 18.03.2022  13:52 Uhr

Drei Antigen-Kontakte wichtig

Allerdings gilt auch: Mit zwei Impfungen existiert ebenfalls ein vollständiger Impfschutz, wenn ein positiver Corona-Antikörpertest vorliegt, der noch vor der ersten Impfung gemacht wurde. Darüber hinaus gilt ab Oktober als vollständig geimpft, wer nach einer Impfung mit Covid-19 infiziert war und entweder vor der zweiten Impfung oder nach der zweiten Impfdosis ein positives PCR-Testergebnis vorweisen kann. Damit sind also drei nachgewiesene Antigen-Kontakte wichtig, um einen vollständigen Impfschutz zu haben. Bis zum 30. September 2022 reichen zwei Einzelimpfungen aus, um gegen Covid-19 vollständig geimpft zu sein. Die Impfungen zählen laut IfSG nur, wenn es sich um Impfstoffe handelt, die von der Europäischen Union (EU) zugelassen sind oder im Ausland zugelassen, aber von der Formulierung her identisch mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff sind.

Auch Details zum Genesenennachweis werden nun im IfSG geregelt, demnach ist dieser weiter mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage nach der Infektion gültig. Ein Genesenenzertifikat darf weiterhin lediglich auf der Basis eines Nukleinsäurenachweises (PCR, PoC-NAAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) ausgestellt werden. Hier hat die Ampel-Koalition nochmal nachgebessert. In einem ersten Entwurf zur Änderung des Gesetzes war hier allgemein von einem »direkten Erregernachweis« die Rede, der auch etwa Antigen-Schnelltests oder Selbsttests beinhalten könnte. In dieser Sache hatte auch die ABDA im Rahmen einer Stellungnahme darauf gepocht, konkret die Tests mittels Nukleinsäurenachweis zu nennen.

RKI kann Covid-19-Zertifikate sperren

Allerdings darf die Regierung durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrats weiter nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Forschung abweichende Regelungen von den oben genannten Details zu Impf- und Genesenen-, aber auch Testnachweisen treffen.

Für die Apotheken ebenfalls wichtig: Mit der Änderung des IfSG wird das Robert-Koch-Institut (RKI) dazu berechtigt, digitale Covid-19-Zertifikate nachträglich und individuell zu sperren. Diese Maßnahmen begrüßte auch die ABDA in ihrer Stellungnahme.

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