Pharmazeutische Zeitung online

Resolution

17.03.2003  00:00 Uhr

Außerordentlicher Deutscher Apothekertag 2003

Resolution

Arzneimittelversorgung: Entwickeln statt abwickeln
Verantwortlicher Einsatz statt rücksichtsloser Absatz

  Gemeinwohlorientierte Arzneimittelversorgung braucht die eigenverantwortlich und unabhängig geleitete, wohnortnahe Apotheke in einem ihre Existenz sichernden Umfeld. Die deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordern die politisch Verantwortlichen deshalb auf, sich die Besonderheit des Arzneimittels gegenüber Konsumgütern bewusst zu machen, die Leistungen der heilberuflich geführten Apotheken, auf die sich auch der Europarat in seiner Resolution vom 21. März 2001 stützt, anzuerkennen und die bewährten, nachgewiesen sicheren und effizienten Strukturen des deutschen Apothekenwesens mit ihnen gemeinsam weiter zu entwickeln.

Die deutschen Apothekerinnen und Apotheker votieren deshalb

  • für ein Preisbildungssystem, das für apothekenpflichtige Arzneimittel einen festen Abgabepreis garantiert, bei dem preisunabhängige und preisabhängige Komponenten sinnvoll kombiniert werden.
  • für ein Home-Service-System und die Entwicklung eines Hausapothekensystems, die dem Versandhandel sowohl unter Aspekten der Kosten, der Arzneimittelsicherheit, der Versorgungsqualität als auch der „convenience“ überlegen sind.
  • für eine sinnvolle Einführung der Telematik im Gesundheitswesen in Form einer Patientengesundheitskarte.
  • Die deutschen Apothekerinnen und Apotheker stehen der Prüfung der Versorgung mit bedarfsgerechten Arzneimittelmengen aufgeschlossen gegenüber. Sie werden sich an sinnvolle Kosten-Nutzen-Bewertungen von Arzneimitteln beteiligen.
  • Die Zulassung von Mehrbesitz, der Fremdbesitz unausweichlich nach sich ziehen wird, ist abzulehnen. Fremd- und Mehrbesitz stärken die Tendenz zu einer rein ökonomischen Ausrichtung der Arzneimitteldistribution. Mittelständische Strukturen werden Kapitalgesellschaften geopfert und wohnortnahe, häufig von Frauen und in Teilzeit wahrgenommene Arbeitsplätze werden vernichtet.
  • Die Einführung des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist abzulehnen. Versandhandel mit der Abgabe durch fachfremde Boten der Angabe von Arzneimitteln in der Apotheke gleich zu stellen, relativiert die Apothekenpflicht grundsätzlich. Neben den immanenten Risiken für die Arzneimittelsicherheit, fördert der Versandhandel in der Selbstmedikation einen unkritischen Konsum von Arzneimitteln. Darüber hinaus würde man deutsche Apotheken in einen ungleichen Wettbewerb mit Anbietern stellen, die von niedrigen administrierten Herstellerabgabepreisen und einer geringeren Umsatzsteuer in ihren Herkunftsländern profitieren und an die arzneimittel- und apothekenrechtlichen Vorgaben des deutschen Gesetzgebers nicht gebunden werden können.
  • Eine Einbeziehung von Krankhausapotheken in die ambulante Versorgung ist abzulehnen. Arzneimittel zum Einsatz im Krankenhaus werden von Arzneimittelherstellern zu erheblich günstigeren Konditionen zur Verfügung gestellt als Ware, die zur Abgabe in öffentlichen Apotheken bestimmt ist. Krankenhausapotheken unterliegen nicht der Bindung an die Arzneimittelpreisverordnung und würden im Wettbewerb mit öffentlichen Apotheken einseitig bevorzugt.

 

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