Schmidt unterstützt Änderung der Preisverordnung |
17.03.2003 00:00 Uhr |
Bei der geplanten Änderung der Preisverordnung liegen Apotheker und Ministerium auf den ersten Blick recht nahe beieinander. Die Ministerin nannte zwei Modelle als Option, die beide auch in der Apothekerschaft diskutiert werden. Die Spanne der Apotheker soll in einen vom Arzneimittelpreis unabhängigen Fixzuschlag umgewandelt werden. Alternativ sei auch ein Modell aus einer preisabhängigen und einer preisunabhängigen Komponente denkbar, sagte Schmidt. Die Änderung der Preisverordnung hat mehrere Ziele: Die Vergütung der apothekerlichen Leistung soll weniger abhängig vom Arzneimittelpreis werden. Außerdem soll die Quersubventionierung preiswerter Arzneimittel durch teurere Präparate zurückgefahren werden. Fixzuschläge würden hochpreisige Arzneimittel verbilligen und so die Wettbewerbsfähigkeit der Apotheker gegenüber Arzneimittelversendern verbessern.
Beim Versandhandel endete dann auch der Konsens zwischen Apothekern und dem Ministerium. Ulla Schmidt lies keinen Zweifel daran, dass sie weiterhin den Versandhandel zulassen will. Das Gutachten der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Christine Stix-Hackl, lasse erwarten, dass der EuGH das deutsche Versandhandelsverbot als nicht EU-konform kassieren werden.
Ebenfalls auf den Unmut der Apotheker stießen Schmidts Vorstellung zum Mehrbesitzverbot. In der kommenden Gesundheitsreform soll den Apothekern gestattet werden, bis zu fünf Apotheken zu besitzen. Dies verbessere durch günstigere Einkaufsbedingungen die Wettbewerbsfähigkeit der Apotheker, glaubt Schmidt.
Die Ministerin betonte, die kommende Reform verlange Opfer von allen Beteiligten. Auch die Apotheker hätten daran ihren Anteil zu tragen. Gleichzeitig stellte Schmidt aber auch klar, dass sie an der mittelständischen Apotheke in jedem Fall festhalten wolle. Die wohnortnahe und sichere Versorgung der Patienten mit Arzneimittel müsse in der Hand der Apotheker bleiben.
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