Politik

Mit Genugtuung hat der Vorstand der Apothekerkammer Hamburg die
jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin
aufgenommen, wonach Drive-in-Apotheken in Deutschland nicht zulässig
sind. Die Einrichtung von Autoschaltern für die Abgabe von Arzneimitteln
verstoße gegen die Apothekenbetriebsordnung, entschied jetzt der 3. Senat.
Das Gericht wies damit in letzter Instanz die Klage eines Hamburger
Apothekers ab, der 1992 einen Autoschalter eingerichtet hatte (Az.:
BVerwG 3 C 6.97).
Dr. Hans-Joachim Gelberg, Präsident der Apothekerkammer Hamburg, betonte
gegenüber der PZ, daß bei der Abgabe von Arzneimitteln am Autoschalter keine
Beratung stattfinden könne. Dies widerspreche auch dem Selbstverständnis der
Apothekerinnen und Apotheker. Schließlich seien Arzneimittel keine Cheeseburger.
Die Kammer wolle sich nicht modernen Techniken verschließen, aber die Abgabe
von Arzneimitteln an einem Autoschalter würde nach Gelbergs Überzeugung das
Verbraucherinteresse massiv verletzen. Aktiver Verbraucherschutz liege nicht nur
der Gesundheitsbehörde, sondern auch der Apothekerkammer, die die Interessen
aller Apothekerinnen und Apotheker vertritt, am Herzen. Der Kammerpräsident
hatte nach Bekanntwerden der Entscheidung Regierungsdirektor Volker Sielaff,
Rechtsvertreter der Hamburger Gesundheitsbehörde, persönlich zu dem Erfolg
gratuliert.
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beratung des Kunden durch den Apotheker
sei gefährdet, wenn Arzneimittel im Vorbeifahren gekauft werden, begründete das
Bundesverwaltungsgericht. Auch der Vergleich mit Notdienstschaltern sei nicht
möglich. Diese seien durch die Gefahr für Leben und Gesundheit des Apothekers
während des nächtlichen Dienstes gerechtfertigt. Der bloße Wunsch der Kunden
nach Bequemlichkeit, der für den Autoschalter spreche, könne dem nicht
gleichgestellt werden.
In der mündlichen Verhandlung hatte der klagende Apotheker argumentiert, die
Beratung am Autoschalter sei ebenso wie in der Offizin möglich. Hinzu komme, daß
am Autoschalter niemand ein intimes Beratungsgespräch mithören könne. Ferner sei
besonders für Behinderte oder Mütter mit Kindern ein Autoschalter als Ergänzung
zur Offizin vorteilhaft. Die Gleichsetzung seines Autoschalters mit Schnellrestaurants
hatte er nicht gelten lassen wollen.
Artikel von der PZ-Redaktion



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