Pharmazeutische Zeitung online

Alarm? - Alarm!

19.05.1997  00:00 Uhr

- Editorial

  Govi-Verlag

Alarm? - Alarm!

  Von Dr. iur. Johannes Pieck,
Sprecher der ABDA-Geschäftsführung

Die Situation hat sich kontinuierlich entwickelt und spitzte sich in der letzten Zeit zu: Zu der eklatant rechtswidrigen Arzneimittelversorgung der Bewohner Hamburger Alten- und Altenpflegeheime, soweit sie durch die Hansestadt unterhalten werden, durch landeseigene Krankenhausapotheken traten seit Inkrafttreten der zweiten Stufe der Pflegeversicherung am 1. Juli 1996 Versuche des Landes Berlin, neu entstandene Pflegeheime nicht durch öffentliche, sondern durch Krankenhausapotheken versorgen zu lassen. Nachdem der Senat von Berlin bei dieser Gelegenheit - im Gegensatz zu seinen Hamburger Kollegen - geltendes Recht immerhin zur Kenntnis nahm, versucht er nun durch eine Gesetzesinitiative neue Strukturen zu realisieren. Einzelheiten mag der Leser der Berichterstattung in dieser Ausgabe entnehmen.

Feinsinnig will der Gesetzentwurf zwischen Heimen im Sinne des Heimgesetzes und solchen im Sinne des SGB XI unterscheiden, er beläßt die ersteren in der Kompetenz der Offizinapotheken und begründet für letztere die alleinige Zuständigkeit von Krankenhausapotheken (und krankenhausversorgenden Apotheken), ohne wohl erklären zu können, wie die Versorgung von Bewohnern (Patienten) eines Heimes noch umfassend sichergestellt werden kann, wenn ein Teil der Betten dem Heimgesetz und andere dem SGB XI unterliegen.

Aber bleiben wir grundsätzlich. Mag die Arzneimittelversorgung von Alten- und Altenpflegeheimen insgesamt durch öffentliche Apotheken der Weiterentwicklung und der Verbesserung bedürfen: Die ABDA wird dem nicht im Wege stehen, sie hat hierzu dem Bundesministerium für Gesundheit bereits seit längerem Vorschläge unterbreitet, die weitergehen, konsequenter und effizienter sind als der Vorschlag des Landes Berlin, der lediglich vorsieht, daß zwischen Offizinapothekern und Heimleitung Versorgungsverträge abgeschlossen werden "können". All dies rechtfertigt jedenfalls nicht den Versuch des Landes Berlin, der erkennbar auch auf Bemühungen einzelner Krankenhausapotheker zurückgeht, mit einer für Offizinapotheker nachgerade denunziatorischen Begründung die Zuständigkeiten für Krankenhausapotheken zu erweitern.

Bei dem Versuch des Gesetzentwurfs, auch die Arzneimittelversorgung von Krankenhausambulanzen künftig insgesamt Krankenhausapotheken zuzuordnen und nach der Manier "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase" flugs auch die freiberuflichen Praxen von Krankenhausärzten in Krankenhausräumen oder Sozialpädiatrische Zentren, die außerhalb von Krankenhäusern existieren, als Krankenhausambulanzen auszugeben, handelt es sich um mehr als einen unfreundlichen Akt. Das Land Berlin, aber keineswegs nur Berlin, hat den selbständigen Apothekern den Fehdehandschuh hingeworfen. Wir werden Ihn aufzunehmen haben!

© 1997 GOVI-Verlag
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