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Elektronisches Rezept

Apotheker gehen in die Offensive

04.07.2018  09:57 Uhr

Von Ev Tebroke, Berlin / Zwei wichtige Ergebnisse standen am Ende der ABDA-Mitgliederversammlung in Berlin: Der Beginn des Projekts E-Rezept und das Ende des Streits um den ABDA-Haushalt 2019. Die ABDA-Führung sieht sich nun für das kommende Geschäftsjahr gut aufgestellt.

Zuletzt hatte es mächtig rumort in den einzelnen Apothekerkammern und -verbänden. Viele waren unzufrieden mit einer sich ihrer Meinung nach zu bedeckt haltenden ABDA-Führungsriege. Viele Mitglieder kritisierten einen vermeintlich mangelnden Gestaltungswillen und befürchteten, die Apotheker könnten im Zuge des Digitalisierungsprozesses auf der Strecke bleiben. Dem scheinbar unflexiblen und zurückhaltenden Gebaren des Bundesverbands stand auf der anderen Seite ein stetig wachsender Haushalt gegenüber. Viele Mitglieder waren zuletzt nicht länger bereit, die seit Jahren steigende Beiträgen weiter zu akzeptieren. Die Zeichen standen also auf Konfrontation und Streit.

 

»Es gab viele klare Ansagen über die Erwartungshaltung der Mitgliedsorganisationen«, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt im Nachgang der Mitgliederversammlung am 28. Juni in Berlin. Anscheinend ist es aber gelungen, die Impulse zu nutzen und zu beherzigen. «Die aufgeregte Phase ist nun zu Ende«, betonte Schmidt. Nach einer intensiven und kontroversen Debatte habe die ABDA-Führung nun großen Rückhalt für ihre Politik. Und da soll einiges passieren.

Erste Projektskizze

 

Im Bereich Telematik drückt die ABDA ab sofort verstärkt aufs Tempo. Insbesondere bei der elektronischen Verschreibung wollen die Apotheker das Zepter in die Hand nehmen. Ein Pilotprojekt soll die Umsetzung erproben und das E-Rezept zügig voranbringen. Bereits diese Woche soll es einen ersten Entwurf für die Projektskizze geben, so Schmidt.

 

Das Thema Telematik, also die Einbindung der Apotheke vor Ort in die digitale Welt, war demnach Schwerpunkt der ABDA-Mitgliederversammlung. »Aus der Mitgliederversammlung gab es den starken Impuls an uns, beim E-Rezept Druck zu machen und die Entwicklung als Akteur zu gestalten«, so Schmidt. »Wir haben die eindeutige Zusage erhalten, schnell zu handeln und alle notwendigen Ressourcen dafür einzusetzen.«

 

Die Apotheker stehen unter Druck. Schmidt betonte, dass das Thema von der Politik eh demnächst auf die Agenda gesetzt wird. So sei vorgesehen, dass die Gematik sich als nächstes Projekt – nach Medikationsplan und elektronischer Patientenakte – mit der E-Verordnung beschäftigen soll. Hinzu kommt die Entscheidung des Deutschen Ärztetags für eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots. Auch forcieren Modellprojekte zur Fernbehandlung, wie etwa DocDirect in Baden-Württemberg eine Entscheidung. Während die beteiligten Privatversicherungen dort E-Rezepte verwenden, agieren die teilnehmenden Kassenärzte bislang aufgrund fehlender gesetzlicher Legitimation ohne elektronische Verordnung.

 

Die Apotheker wollen also schnell auf den anfahrenden Zug aufspringen, um dann die Richtung mitbestimmen zu können. »Wir streben auf diesem Feld die Führerschaft an«, betonte Schmidt. Sowohl im Rahmen des zukünftigen Gematik-Projekts als auch bei der Ermöglichung von Übergangslösungen. So erarbeite die ABDA eine Projektskizze für eine Möglichkeit der E-Verordnung bevor die Telematik-In­frastruktur (TI) komplett steht. Ziel soll es sein, dass Ärzte elektronisch verordnen können und diese E-Rezepte datensicher in die Apotheken transferiert werden können. Dabei soll der Patient frei entscheiden können, in welcher Apotheke er sein Rezept einlösen möchte. »Wir sehen den Patienten in der zentralen Rolle«, betonte der ABDA-Präsident. Die freie Apothekenwahl dürfe nicht eingeschränkt werden. »Um die Entscheidungsfreiheit sicherzustellen, gehen wir jetzt in die Offensive und entwickeln selbst ein Projekt, das wir der Politik vorstellen wollen.«

 

Für die Umsetzung sind die Apotheker zwar darauf angewiesen, dass die Rechtslage zur elektronischen Verordnung entsprechend angepasst wird. Derzeit ist den Apothekern die Belieferung von E-Verordnungen, die ausschließlich per Fernbehandlung ohne persönlichen Erstkontakt erfolgt sind, gesetzlich verboten. Aber Schmidt ist zuversichtlich, dass das Recht entsprechend angepasst werden wird.

 

Die Projektskizze soll der Politik zur Sommerpause vorliegen. Bis zum Projektstart könnten dann einige Monate vergehen. Die geplante Lösung wird laut ABDA auf jeden Fall TI-fähig sein. Sie soll zwar zunächst auch ohne TI funktionieren, dann aber auf die TI umgeswitched werden können. Auch soll die Lösung sowohl mit mobilen Endgeräten funktionieren als auch eine Papierversion etwa mit QR-Code ermöglichen.

 

Haushalt 2019 ist gebongt

 

Der Streit um das seit Jahren steigende Haushaltsvolumen der ABDA scheint nun beigelegt: Die Delegierten haben den Haushaltsentwurf 2019 abgesegnet. Nach Angaben von Schmidt stimmten etwa 88 Prozent der anwesenden Verbands- und Kammervertreter für den Entwurf.

 

Der ABDA-Präsident sieht das Ergebnis als positives Signal: »Die Mitgliedsorganisationen tragen die Politik des Geschäftsführenden Vorstands mit großer Unterstützung.« Gleichzeitig äußerte er Verständnis für die massive Kritik aus den Ländern. Die ABDA-Beiträge stellten für die Mitgliedsorganisationen den größten Kostenposten im Haushalt. Wie brisant die Stimmung war, zeigte sich auch in dem Umstand, dass in geheimer Wahl über den Haushaltsentwurf abgestimmt wurde. Laut Schmidt ein Novum in der ABDA-Geschichte. Hintergrund des entsprechenden Antrags war die Hoffnung, dass sich mehr Delegierte trauen, gegen den Entwurf zu stimmen. Doch laut Schmidt war das Ergebnis diesmal sogar besser als bei den zurückliegenden offenen Haushaltsabstimmungen.

 

Die Mitglieder haben nach Angaben des ABDA-Präsidenten aber auch klare Forderungen an die ABDA gestellt: So soll der Haushalt in den nächsten Jahren erst einmal nicht weiter ansteigen. Zudem soll die Geschäftsstruktur der ABDA auf mögliches Einsparpotenzial geprüft werden. Alles in allem sieht Schmidt in dem Votum und den begleitenden Diskussionsergebnissen eine klare Arbeitsgrundlage für das nächste Geschäftsjahr. /

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