Pharmazeutische Zeitung online
OTC-Analgetika

Ausschuss empfiehlt Warnhinweise

29.05.2018  10:38 Uhr

Von Stephanie Schersch / Der Gesundheitsausschuss im Bundesrat unterstützt das Ziel der Regierung, Verbraucher künftig besser vor möglichen Nebenwirkungen bei der Selbstmedikation mit OTC-Analgetika zu schützen.

Dem Plenum der Länderkammer empfahl der Ausschuss daher, der sogenannten Analgetika-Warnhinweis-Verordnung zuzustimmen, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kürzlich vorgelegt hatte.

 

Im Kern schreibt die Verordnung Pharmaunternehmen vor, Warnhinweise auf den Verpackungen rezeptfreier Schmerzmittel aufzudrucken, die auf die empfohlene maximale Anwendungsdauer dieser Präparate hinzuweisen. Sie sollen ohne ärztlichen Rat in der Regel nicht länger als drei bis vier Tage eingenommen werden, andernfalls drohen schwere Nebenwirkungen. Zwar wiesen darauf bereits heute Packungsbeilag und Fachinformation hin, heißt es in der Verordnung. Viele Verbraucher beachteten diese Informationen jedoch schlichtweg nicht. So habe etwa eine Studie des Robert-Koch-Instituts gezeigt, dass unter denjenigen, die rezeptfreie Schmerzmittel länger einnehmen als empfohlen, ein Fünftel der Frauen und fast ein Drittel der Männer die Vorgaben zur Anwendungsdauer nicht kennen.

 

Die neuen Regeln sollen für Humanarzneimittel mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon und Propyphenazon gelten. Die Hinweispflicht betrifft dabei auch Rezeptur- und Defekturarzneimittel, die Apotheker dann mit einem entsprechenden Warnhinweis kennzeichnen müssen.

 

Laut BMG fallen nach aktuellem Stand 1742 Fertigarzneimittel von insgesamt 810 Pharmaunternehmen unter die Vorschrift. Für die Umstellung räumt das Ministerium den Herstellern insgesamt zwei Jahre Zeit ein. Für Rezeptur- und Defekturarzneimittel ist eine Übergangsfrist von zwölf Monaten vorgesehen. Großhändler und Apotheken dürfen Packungen ohne Warnhinweis unbegrenzt abverkaufen – als Grenze gilt hier gilt also das Verfallsdatum.

 

Damit sieht die Verordnung deutlich großzügigere Fristen vor als der ursprüngliche Entwurf, den Spahns Vorgänger Hermann Gröhe (CDU) vor rund zwei Jahren vorgelegt hatte. Das Papier war damals auch in der Apothekerschaft auf massive Kritik gestoßen, auch weil die Übergangsfristen recht knapp kalkuliert waren. Gröhe besserte nach und legte daraufhin im Sommer 2017 einen neuen Entwurf vor, der es vor der Bundestagswahl aber nicht mehr in die finale Abstimmung schaffte. Nun wird sich das Plenum im Bundesrat voraussichtlich am 8. Juni mit dem Thema befassen. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa