Vierfach-Grippeimpfstoff: Ab Herbst müssen Kassen zahlen |
Die Krankenkassen müssen in der kommenden Grippesaison den Vierfachimpfstoff bezahlen. Das hat heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Damit schließt sich der G-BA einer entsprechenden Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom Januar an. Zuvor gab es laut G-BA keine gesetzlich verbindliche Regelung, ob für die saisonale Grippeimpfung ein tri- oder tetravalenter Impfstoff anzuwenden ist. In Übereinstimmung mit den bisherigen STIKO-Empfehlungen war beides möglich, doch wurden Kassenpatienten bislang meist mit dem Dreifachimpfstoff immunisiert.
Die Grippe verlief in diesem Winter verhältnismäßig heftig mit bislang mehr als 300.000 laborbestätigten Influenza-Erkrankungen. 69 Prozent davon wurden durch Influenza-B-Viren ausgelöst. Hier dominierte zu 99 Prozent die Yamagata-Linie, deren Antigene nur im tetravalenten, nicht aber im viel häufiger verimpften trivalenten Impfstoff enthalten waren. Daher war die vor allem aus Kostengründen bevorzugte Vakzinierung mit dem Dreifachimpfstoff in die Kritik geraten. Patienten mit besonderen Risiken konnten jedoch bereits in dieser Saison mit dem Vierfachimpfstoff immunisiert werden.
Seinen Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie legt der G-BA nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vor. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Änderung dann in Kraft – noch früh genug für die Impfstoffproduzenten für die Impfsaison 2018/2019, die meist Ende September/Anfang Oktober beginnt.
Ende Februar hatte die Weltgesundheitsorganisation ihre Empfehlung bekannt gegeben, welche Antigene in der kommenden Saison in den Impfstoffen enthalten sein sollten. Wie im Vorjahr wird das der Stamm Influenza A/Michigan/45/2015 (H1N1) pdm09-like virus sein. Der H3N2-Stamm wird ausgetauscht zugunsten von A/Singapore/INFIMH-16-0019/2016 (H3N2)-like virus. Hinzu kommen B/Colorado/06/2017-like virus (B/Victoria/2/87 lineage) und besagter B-Stamm der Yamagata-Linie B/Phuket/3073/2013-like virus (B/Yamagata/16/88 lineage).
Nach STIKO-Empfehlung sollten sich folgende Personen gegen die saisonale Gruppe impfen lassen:
Viele Krankenkassen bezahlen die Grippeimpfung aber darüber hinaus auf freiwilliger Basis für alle ihre Versicherten, auch wenn sie nicht zu den Risikogruppen gehören. (dh)
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05.04.2018 l PZ
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