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EU-Vorschrift

Impfzertifikate ohne Booster nur 9 Monate gültig

Ab 1. Februar 2022 gilt, dass digitale Covid-19-Impfzertifikate ohne eine Auffrischimpfung nur noch neun Monate lang gültig sind. Dieser Zeitraum soll von allen EU-Mitgliedstaaten beim Reisen innerhalb Europas anerkannt werden. Zudem will die EU die Kennzeichnungen für Auffrischimpfungen standardisieren.
Charlotte Kurz
21.12.2021  16:00 Uhr
Impfzertifikate ohne Booster nur 9 Monate gültig

Die Message der Politik und Wissenschaft ist derzeit klar: Insbesondere gegen die Virusvariante Omikron schützt vor allem eine dritte Impfdosis oder eine Auffrischimpfung. Weil der immunologische Schutz vor einer Ansteckung mit dem Virus und einer Erkrankung an Covid-19 einige Monate nach der Grundimmunisierung fällt und um die Menschen zu motivieren, sich boostern zu lassen, soll jetzt auch die Gültigkeit der digitalen Covid-19-Impfzertifikate verkürzt werden. Derzeit sind die Impfzertifikate ein Jahr lang gültig. Bereits Ende November hatten aber der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, erklärt, dass die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate angepasst werden muss.

Nun hat die EU-Kommission am heutigen Dienstag Vorschriften für die digitalen Impfzertifikate angenommen, in denen festgelegt wird, dass die Nachweise für Reisen innerhalb der EU von allen EU-Staaten verbindlich für einen Zeitraum von neun Monaten (genau 270 Tage) anerkannt werden müssen. »Ein klarer und verbindlicher Anerkennungszeitraum von Impfzertifikaten wird gewährleisten, dass die Reisemaßnahmen der Mitgliedstaaten weiterhin koordiniert werden«, betonte die EU-Kommission in einer Mitteilung. Laut einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) könnten die EU-Länder theoretisch ein Veto einlegen. Dies sei aber so gut wie ausgeschlossen, da die Regelung mit den Mitgliedstaaten abgestimmt sei.

Damit werden die derzeit geltenden Zeiträume für Auffrischimpfungen nach spätestens sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie sowie einen weiteren Zeitraum von drei Monaten berücksichtigt. In diesen drei Monaten sollen die Europäer genug Zeit haben, um Zugang zu Auffrischimpfungen zu erhalten.

Zudem stellt die EU klar, dass diese Vorschriften für die Anerkennung der Impfzertifikate für Reisezwecke gelten. Ergänzend schreibt die EU-Kommission: »Wenn die Mitgliedstaaten verschiedene Vorschriften für die Verwendung der Zertifikate auf nationaler Ebene einführen, sollten sie diese an die neuen Regeln angleichen, um Reisenden Sicherheit zu bieten und Störungen zu verringern.« Die Verkürzung der Gültigkeit der Impfzertifikate auf neun Monate soll EU-weit ab 1. Februar 2022 gelten.

Der Anerkennungszeitraum von neun Monaten wird zudem nicht in das Impfzertifikat selbst aufgenommen. Stattdessen werden die Überprüfungs-Anwendungen der EU Impfzertifikate mit einem Impfdatum, das länger als 270 Tage zurückliegt, als abgelaufen erkennen. Wie lange Auffrischimpfungen technisch gültig sein sollen, ist noch offen. Hier »soll bisher kein einheitlicher Anerkennungszeitraum gelten, da noch nicht bekannt ist, wie lange der Schutz durch die Auffrischimpfung anhält«.

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