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Booster-Nachweis

Impfpass-Lücke für geimpfte Genesene

Genesen, geimpft, geboostert – Menschen mit diesem Status sind eigentlich vergleichsweise gut vor dem Coronavirus geschützt. Doch die CovPass-App weist ihre Impfung nicht als den so wichtigen Booster aus. Die Verantwortung dafür will offenbar niemand so recht übernehmen.
AutorKontaktStephanie Schersch
Datum 06.01.2022  18:00 Uhr
Impfpass-Lücke für geimpfte Genesene

Er ist der vielleicht treueste Begleiter in Zeiten der Pandemie: Die Rede ist vom digitalen Impfnachweis, ohne den deutschlandweit in vielen Bereichen inzwischen gar nichts mehr geht. Nicht selten ist der Booster Voraussetzung, um sich von einer zusätzlichen Testpflicht zu befreien. Auch bei Reisen ins Ausland wird die Auffrischung unter bestimmten Bedingungen in Kürze zur Pflicht. Doch nicht immer weist das Impfzertifikat auch den korrekten Impfstatus nach.

So haben vor allem Genesene derzeit ein handfestes Problem. Sie müssen nach der Infektion nur eine Impfdosis bekommen und gelten dann als vollständig immunisiert. Wie allen anderen wird auch ihnen eine Auffrischung spätestens nach sechs Monaten  empfohlen. Mit zwei Impfungen plus Infektion sind sie dann auch dem gleichen Stand wie alle Dreimal-Geimpften. CovPass- und Corona-Warn-App allerdings verstehen diese Logik nicht.

Der Grund ist eine Art Fehler in den Regularien der beiden Apps. Sie können die zweite Dosis schlichtweg nicht als Drittimpfung deklarieren – und weisen den Booster bei Genesenen damit irrtümlich als einfache Grundimmunisierung aus. Damit fehlt den Betroffenen nicht nur der Nachweis über die Auffrischimpfung. Sie müssen auch 14 Tage warten, bis das Zertifikat Gültigkeit erlangt – so wie es bei der regulären Zweitimpfung der Fall ist.

Europa gibt den Fahrplan vor

Dem Robert-Koch-Institut (RKI) als Herausgeber der CovPass-App sind die Probleme schon länger bekannt. So könne die App schlichtweg nicht erkennen »ob es sich um die zweite Impfung der Grundimmunisierung oder um eine Auffrischungsimpfung handelt und zeigt deshalb eine zweiwöchige Wartezeit an«, schreibt das RKI auf seiner Internetseite.

Bis heute gibt es keine Lösung für diesen Fehler. In Berlin möchte die Verantwortung dafür scheinbar niemand so recht übernehmen. Das RKI jedenfalls hält sich für nicht zuständig. »Das Thema ist in der Tat beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Arbeit, an einer Lösung wird mit Hochdruck gearbeitet«, erklärte ein Sprecher auf Nachfrage der PZ. Im BMG selbst allerdings sieht man sich die Hände gebunden. So könne das Problem nur durch Anpassung europäischer Vorgaben behoben werden, sagte ein Ministeriumssprecher. »Das digitale Covid-Zertifikat der EU bildet den Rechtsrahmen für die Lösungen der Mitgliedstaaten. Auch das deutsche Impfzertifikat ist nach diesen europäischen Vorgaben konzipiert.« Im Klartext fehlt Deutschland demnach schlichtweg die Kompetenz. Immerhin: Mit einer Anpassung der europäischen Vorgaben rechne man »in Kürze«, so der Sprecher. Zuletzt hatte die EU-Kommission bereits angekündigt, die Kodierung für die einzelnen Impfungen in digitalen Zertifikaten neu aufzustellen.

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