Impfpass-Lücke für geimpfte Genesene |
Genesen, geimpft, geboostert – das müssen Betroffene auch nachweisen können. / Foto: Imago Images/Bihlmayerfotografie
Er ist der vielleicht treueste Begleiter in Zeiten der Pandemie: Die Rede ist vom digitalen Impfnachweis, ohne den deutschlandweit in vielen Bereichen inzwischen gar nichts mehr geht. Nicht selten ist der Booster Voraussetzung, um sich von einer zusätzlichen Testpflicht zu befreien. Auch bei Reisen ins Ausland wird die Auffrischung unter bestimmten Bedingungen in Kürze zur Pflicht. Doch nicht immer weist das Impfzertifikat auch den korrekten Impfstatus nach.
So haben vor allem Genesene derzeit ein handfestes Problem. Sie müssen nach der Infektion nur eine Impfdosis bekommen und gelten dann als vollständig immunisiert. Wie allen anderen wird auch ihnen eine Auffrischung spätestens nach sechs Monaten empfohlen. Mit zwei Impfungen plus Infektion sind sie dann auch dem gleichen Stand wie alle Dreimal-Geimpften. CovPass- und Corona-Warn-App allerdings verstehen diese Logik nicht.
Der Grund ist eine Art Fehler in den Regularien der beiden Apps. Sie können die zweite Dosis schlichtweg nicht als Drittimpfung deklarieren – und weisen den Booster bei Genesenen damit irrtümlich als einfache Grundimmunisierung aus. Damit fehlt den Betroffenen nicht nur der Nachweis über die Auffrischimpfung. Sie müssen auch 14 Tage warten, bis das Zertifikat Gültigkeit erlangt – so wie es bei der regulären Zweitimpfung der Fall ist.
Dem Robert-Koch-Institut (RKI) als Herausgeber der CovPass-App sind die Probleme schon länger bekannt. So könne die App schlichtweg nicht erkennen »ob es sich um die zweite Impfung der Grundimmunisierung oder um eine Auffrischungsimpfung handelt und zeigt deshalb eine zweiwöchige Wartezeit an«, schreibt das RKI auf seiner Internetseite.
Bis heute gibt es keine Lösung für diesen Fehler. In Berlin möchte die Verantwortung dafür scheinbar niemand so recht übernehmen. Das RKI jedenfalls hält sich für nicht zuständig. »Das Thema ist in der Tat beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Arbeit, an einer Lösung wird mit Hochdruck gearbeitet«, erklärte ein Sprecher auf Nachfrage der PZ. Im BMG selbst allerdings sieht man sich die Hände gebunden. So könne das Problem nur durch Anpassung europäischer Vorgaben behoben werden, sagte ein Ministeriumssprecher. »Das digitale Covid-Zertifikat der EU bildet den Rechtsrahmen für die Lösungen der Mitgliedstaaten. Auch das deutsche Impfzertifikat ist nach diesen europäischen Vorgaben konzipiert.« Im Klartext fehlt Deutschland demnach schlichtweg die Kompetenz. Immerhin: Mit einer Anpassung der europäischen Vorgaben rechne man »in Kürze«, so der Sprecher. Zuletzt hatte die EU-Kommission bereits angekündigt, die Kodierung für die einzelnen Impfungen in digitalen Zertifikaten neu aufzustellen.
Den Betroffenen hilft das wenig in ihrer aktuellen Situation. Auch in den Apotheken führen die Impfzertifikate für Genesene häufig zu Nachfragen. Die Offizinen machen alles richtig, wenn sie den Booster für Genesene als Impfung 2 von 2 deklarieren, darauf weist auch die ABDA in ihrem Leitfaden zur Ausstellung von Covid-19-Zertifikaten hin. Allerdings hilft ein Hinweis auf die fälschlicherweise ausgewiesene Wartezeit von 14 Tagen. Um Irritationen zu vermeiden sollten die Betroffenen in dieser Zeit das Zertifikat über die Grundimmunisierung vorlegen, rät die ABDA. Einige Apotheker empfehlen ihren Kunden zudem, zusätzlich das Genesenen-Zertifikat mit sich zu führen, um zusammen mit den beiden erfolgten Impfungen den Booster belegen zu können.
Wie viele Personen das Problem betrifft, ist unklar. Das BMG lieferte auf PZ-Nachfrage keine konkreten Zahlen, wie viele Genesene inzwischen geimpft und bereits geboostert sind. Fest steht nur eines: Es werden jeden Tag mehr. Seit Beginn der Pandemie haben sich in Deutschland knapp 7,4 Millionen Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert.