Pharmazeutische Zeitung online
Generalstaatsanwaltschaft Niedersachsen

Impfausweis-Fälschung doch strafbar?

Die niedersächsischen Generalstaatsanwälte schätzen die Vorlage von gefälschten Impfdokumenten in Apotheken  als strafbar ein. Der Straftatbestand der Urkundenfälschung würde auch hier gelten, so die Juristen. Bei künftigen Verfahren wollen die Staatsanwaltschaften eine Klärung an Oberlandesgerichten erzielen.
Charlotte Kurz
08.11.2021  11:00 Uhr

Eigentlich wollte die Große Koalition im Zuge der Einführung der digitalen Impfnachweise Fälschungen dieser Dokumente per Infektionsschutzgesetz mit einer Geld- oder Haftstrafe versehen. Laut einer aktuellen Feststellung des Landgerichts Osnabrück handelt es sich hierbei aber offenbar um eine Strafbarkeitslücke, wenn Privatpersonen in einer Apotheke gefälschte Impfpässe vorlegen, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten.

Die Unionsfraktion im Bundestag möchte nun rechtlich nachbessern und plant einen entsprechenden Gesetzesantrag in das Parlament einzubringen. Und das Bundesgesundheitsministerium hat inzwischen mitgeteilt, dass einzelne digitale Impfnachweise auch gesperrt werden können. Allerdings hat das Ministerium nicht weiter erläutert, wer und unter welchen Umständen diese Sperrung auch vollzogen werde.

Eine andere Rechtsauffassung haben nun die niedersächsischen Generalstaatsanwälte erklärt. Laut einer gemeinsamen Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaften Braunschweig, Celle und Oldenburg soll die Herstellung und Vorlage gefälschter Impfdokumente zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats in Apotheken sehr wohl strafbar sein. Zwar seien die Straftatbestände der Fälschung von Gesundheitszeugnissen nach § 227 Strafgesetzbuch und des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 279 Strafgesetzbuch immer nur dann anwendbar, »wenn die Vorlage zum Zweck der Täuschung gegenüber einer Behörde oder einer Versicherungsgesellschaft erfolgt, nicht jedoch gegenüber einer Apotheke oder anderen privaten Einrichtung«, heißt es in der Mitteilung. Ein Rückgriff auf den allgemeinen Straftatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 Strafgesetzbuch sei in einem solchen Fall aber möglich, weil ansonsten nicht zu erklärende Wertungswidersprüche entstünden. In anderen Worten: Gesundheitszeugnisse wie beispielsweise Impfausweise sind Urkunden. Bei allen anderen Urkunden außerhalb der Gesundheitszeugnisse wäre diese Fälschung strafbar, deswegen sei es nicht vermittelbar, warum diese Urkunde anders gehandhabt wird, erklärte ein Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Celle gegenüber der PZ.

Entscheidungen sollen künftig am Oberlandesgericht verhandelt werden

Damit bestehe kein Anlass zur Annahme einer Strafbarkeitslücke, heißt es in der Mitteilung weiter. Eine solche widerspräche »ganz offensichtlich« dem Willen des Gesetzgebers, erklärten die drei niedersächsischen Generalstaatsanwälte Rust, Lüttig und Heuer. »Wer versucht, mit einem gefälschten Impfzertifikat einen digitalen Impfpass zu erlangen, muss auch künftig damit rechnen, dass er oder sie von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird«, so die Staatsanwälte. Auch das BMG betonte gegenüber der PZ, dass mögliche Fälschungen bei den Strafverfolgungsbehörden, also den örtlichen Polizeistellen oder Staatsanwaltschaften gemeldet werden könnten.

Die niedersächsischen Generalstaatsanwälte streben damit eine entsprechende Klärung durch eine »ausstehende obergerichtliche Entscheidung« an. Laut Generalstaatsanwaltschafts-Sprecher sei bislang aber noch kein Verfahren an einem niedersächsischen Oberlandesgericht anhängig. Die Staatsanwaltschaften wollen aber bei entsprechenden Fällen die etwa in einem Freispruch enden, Revision einlegen.

Laut einer Mitteilung der Deutschen Presse-Agentur begrüßte die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU) die Haltung der Generalstaatsanwälte. »Es ist richtig, dass die Generalstaatsanwälte deutlich machen, dass man die Frage der Strafbarkeit rechtlich unterschiedlich beantworten kann. Das Problem liegt nicht in der Entscheidung des Landgerichts Osnabrück, sondern in der verworrenen Rechtslage«, sagte sie. Solange es keine obergerichtliche Klärung gebe, solle niemand glauben, er könne ohne Risiko Impfausweise fälschen und in einer Apotheke vorzeigen.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa