Impfausweis-Fälschung doch strafbar? |
Damit bestehe kein Anlass zur Annahme einer Strafbarkeitslücke, heißt es in der Mitteilung weiter. Eine solche widerspräche »ganz offensichtlich« dem Willen des Gesetzgebers, erklärten die drei niedersächsischen Generalstaatsanwälte Rust, Lüttig und Heuer. »Wer versucht, mit einem gefälschten Impfzertifikat einen digitalen Impfpass zu erlangen, muss auch künftig damit rechnen, dass er oder sie von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird«, so die Staatsanwälte. Auch das BMG betonte gegenüber der PZ, dass mögliche Fälschungen bei den Strafverfolgungsbehörden, also den örtlichen Polizeistellen oder Staatsanwaltschaften gemeldet werden könnten.
Die niedersächsischen Generalstaatsanwälte streben damit eine entsprechende Klärung durch eine »ausstehende obergerichtliche Entscheidung« an. Laut Generalstaatsanwaltschafts-Sprecher sei bislang aber noch kein Verfahren an einem niedersächsischen Oberlandesgericht anhängig. Die Staatsanwaltschaften wollen aber bei entsprechenden Fällen die etwa in einem Freispruch enden, Revision einlegen.
Laut einer Mitteilung der Deutschen Presse-Agentur begrüßte die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU) die Haltung der Generalstaatsanwälte. »Es ist richtig, dass die Generalstaatsanwälte deutlich machen, dass man die Frage der Strafbarkeit rechtlich unterschiedlich beantworten kann. Das Problem liegt nicht in der Entscheidung des Landgerichts Osnabrück, sondern in der verworrenen Rechtslage«, sagte sie. Solange es keine obergerichtliche Klärung gebe, solle niemand glauben, er könne ohne Risiko Impfausweise fälschen und in einer Apotheke vorzeigen.