Immer die gleichen Themen |
Annette Rößler |
04.04.2023 14:30 Uhr |
Die Berliner Kammerpräsidentin Dr. Kerstin Kemmritz (links) mit Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland, in dessen Räumlichkeiten die Delegiertenversammlung dieses Mal stattfand. / Foto: AK Berlin
Drängendstes Problem im Apothekenalltag sind momentan aber die Lieferengpässe. »Sie beschäftigen uns alle an allen Ecken und Enden«, sagte Dr. Kerstin Kemmritz, Präsidentin der Apothekerkammer Berlin, bei deren Delegiertenversammlung. Eine Möglichkeit, die Versorgung etwa mit Paracetamol- oder Ibuprofen-haltigen Fiebersäften für Kinder trotz des Engpasses sicherzustellen, ist die Herstellung in der Apotheke. Dabei galt die Bedingung der »häufigen Verordnung« für eine defekturmäßige Herstellung zunächst aber als nicht erfüllt, sodass jeder einzelne Saft als Rezeptur herzustellen war.
»Jetzt setzt sich nach und nach die Einschätzung durch, dass diese Bedingung für alle Arzneimittel, die auf der Engpassliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen, als erfüllt angesehen werden kann«, informierte Kemmritz. Für die herstellenden Apotheken sei das zwar eine Erleichterung. Es zeige aber auch, »dass wir anfangen, uns auf die Engpässe einzustellen und Work-Arounds zu bilden«, so Kemmritz. »Es wäre hilfreicher, das Übel an der Wurzel zu packen. Aber da gibt es keine schnelle Lösung. Der Stein der Weisen ist noch nicht gefunden.«
Eine Erleichterung im Umgang mit den Lieferengpässen sind die erweiterten Austauschfreiheiten, die den Apotheken im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie eingeräumt wurden. Diese sollten bekanntlich bald auslaufen, bevor ihre Verstetigung teilweise in das geplante Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) aufgenommen wurde. »Das, was im ALBVVG steht, ist aber viel zu wenig«, bemängelte Kemmritz. Da bislang nur ein Gesetzentwurf vorliege, bestehe noch Hoffnung, dass das Bundesministerium für Gesundheit noch nachbessere.
Die Apotheker empfinden etwa die geplante Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Cent pro Fall, die eine Apotheke für das Management von Lieferengpässen laut dem Gesetzesentwurf erhalten soll, als unzureichend. »Das reicht hinten und vorne nicht und stellt eine massive Geringschätzung unserer Arbeit dar«, stellte Kemmritz klar. »Selbst für den Fall, dass die 50 Cent auf 1 Euro verdoppelt würden, besteht noch eine Differenz von 20 Euro zu den tatsächlichen Aufwänden, die wir in den Apotheken haben, um irgendwie mit den Lieferengpässen klarzukommen.«