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Studie

Illegale Online-Apotheken auf dem Vormarsch

Die EU-Fälschungsrichtlinie kann illegale Online-Apotheken nicht zurückdrängen – zu diesem Schluss kommt eine Forschungsarbeit zu Arzneimittelkriminialität. Betreiber illegaler Angebote haben inzwischen ihre Methoden zur Produktwerbung teilweise um Verschleierungstechniken erweitert.
Melanie Höhn
13.02.2025  15:30 Uhr

Versandhandels-Register des BfArM

Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) listet jedes EU-Land die dort ansässigen legalen Arzneimittelhändler in einem Register auf – in Deutschland liege dieses Versandhandels-Register beim BfArM.

»Apotheken, die hier erfasst sind, erkennt man an einem entsprechenden Sicherheitslogo. Das EU-Logo ist verpflichtend und muss von allen Apotheken und sonstigen Einzelhändlern gut sichtbar auf ihren Webseiten angezeigt werden, wenn sie Versandhandel mit Humanarzneimitteln über das Internet betreiben«, schreibt das BfArM auf seiner Webseite. Über den Klick auf dieses Logo könne jeder leicht prüfen, ob ein Anbieter nach dem jeweiligen nationalen Recht über das Internet Arzneimittel vertreiben darf, die zur Anwendung am Menschen bestimmt sind. Wer das Logo anklicke, rufe damit den zugehörigen Registereintrag mit den Angaben zum Versandhändler auf. Darüber erfahre man unter anderem die Kontaktdaten des Anbieters.

Immer wieder kommt es laut BfArM vor, dass illegale Internet-Versandapotheken das Logo des Instituts zu irreführenden Werbezwecken auf ihren Internetseiten verwenden. Gegen diese missbräuchliche Verwendung gehe das BfArM konsequent rechtlich vor.

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