IA.de hält Geschäftsmodell von Shop Apotheke für unzulässig |
Zudem fehle es auch an vergleichbaren Standards. Diese setzten insbesondere voraus, dass die Arzneimittel durch pharmazeutisches Personal abgegeben werden. Eine Abgabe durch pharmazeutisches Personal erfolge in den Niederlanden aber nicht. Die Lagerhalle sei voll automatisiert, worauf auch in einer Pressemitteilung, in der über den Umzug des Unternehmens berichtet wurde, hingewiesen worden sei. Von einem Umzug einer Präsenzapotheke werde dort nicht gesprochen.
Der Versender weist den Vorwurf zurück. Es sei schon falsch, dass man eine Präsenzapotheke in den Niederlanden betreiben und zusätzlich darlegen müsse, dass mit dem deutschen Recht vergleichbare
Sicherheitsstandards eingehalten würden. Shop Apotheke sei nach niederländischem Recht zum Versand von Arzneimitteln berechtigt und sei im niederländischen Apothekenregister eingetragen.
Und eine Präsenzapotheke werde am Standort auch betrieben, versichert Shop Apotheke. Die dem Gericht zur Verfügung gestellten Belegfotos zeigen ein Hinweisschild, ein grünes Kreuz an einer Lagerhalle, zwei Parkplätze für Apothekenkunden sowie, vor einer verspiegelten Gebäudefront, das Hinweisschild mit dem Schriftzug »UW APOTHEEK HIER« (übersetzt: »Ihre Apotheke hier«). Auch die Öffnungszeiten – Montag bis Freitag von 8 bis 16:30 Uhr – und der Hinweis auf »kooperierende Vor-Ort-Apotheken« finde sich an der Eingangstür.
Fotos aus dem Innenraum der eigenen Präsenz-Apotheke liefert Shop Apotheke nicht, beteuert aber, dass die Anforderungen zum Betrieb einer niederländischen Präsenzapotheke erfüllt seien. Mitarbeiter des Versenders würden vor Gericht auch aussagen, dass die Apotheke von Endkunden aufgesucht werde, um dort niederländische Arzneimittel zu kaufen.
IA.de vermutet, dass am Geschäftssitz in Sevenum keine niederländischen Arzneimittel vorgehalten würden, damit für die niederländische Aufsichtsbehörde keine Veranlassung bestehe, die Einrichtung von Shop Apotheke zu überprüfen. Zwar scheine eine formale Betriebserlaubnis des Königsreichs Niederlande vorzuliegen, jedoch werde die Einrichtung der Beklagten vonseiten der niederländischen Behörden nicht als Apotheke bewertet, da eben keine Arzneimittelabgabe nach niederländischem Recht erfolge. Es handele sich aus Sicht der niederländischen Behörden allein und ausschließlich um eine Aktivität, die die deutschen Behörden betreffen müsste.
Die deutschen Behörden könnten aber auf dem Hoheitsgebiet in den Niederlanden die Einhaltung der deutschen Vorschriften nicht prüfen. Somit agiere die Beklagte in einem »Vollzugsvakuum«, heißt es in der Klageschrift. Aufgrund dieser Feststellungen hält IA.de es für erwiesen, dass Shop Apotheke grundsätzlich keine Arzneimittel nach Deutschland versenden dürfte.
Shop Apotheke weist auch das zurück: Es handele sich mitnichten um ein unzulässiges Umgehungsmodell, Shop Apotheke versende zulässigerweise aus den Niederlanden Arzneimittel an Endverbraucher in
Deutschland. Und auch das deutsche Boni-Verbot nach § 129 Sozialgesetzbuch V (SGB V) sei auf den Versender nicht anzuwenden, weil es nach europäischem Recht nicht gerechtfertigt sei.