IA.de hält Geschäftsmodell von Shop Apotheke für unzulässig |
Ia.de wirft Shop Apotheke ferner vor, Arzneimittelbestellungen würden vollautomatisiert ohne vorherige Prüfung durch pharmazeutisches Personal versendet. Pharmazeutisches Personal sei zwar für die telefonische Beratung vorgesehen, nicht aber im Rahmen der Arzneimittelabgabe.
Diese Spekulationen findet man beim Versender böswillig. Man beschäftigte selbstverständlich auch pharmazeutisches Personal – zur Beratung von Kunden, der Prüfung von Bestellungen
und der pharmazeutischen Endkontrolle.
Neben diesem Punkt der mutmaßlich fehlenden Lieferbefugnis nach Deutschland beklagt IA.de zudem die Kooperation von Shop Apotheke mit dem Telemedizinanbieter Zava. Durch diese Kooperation sei der Versender mitverantwortlich an den Wettbewerbsverstößen dieser in Irland ansässigen Plattform. Dem Telemedizinanbieter wird vorgeworfen, Rezepte auf Grundlage der Auswertung von Fragebögen auszustellen, anstatt mittels realer Arzt-Patient-Konsultation. Damit verstoße Zava gegen § 48 Absatz 1 AMG. Zudem verstoße Shop Apotheke mit der Werbung für die Zusammenarbeit via Zava gegen das Heilmittelwerbegesetz (§ 9 HWG, § 10 HWG) sowie gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (§ 5 UWG).
Aber die womöglich illegalen Boni und die Kooperation mit Zava treten aus Sicht von IA.de in den Hintergrund, wenn es um die Frage geht, ob der Versender überhaupt ein rechtmäßiges Geschäftsmodell betreibt: »Dies ist – auch wenn es nach all den Jahren überraschen klingen mag – wohl offensichtlich nicht der Fall«, heißt es in der Klage.