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Gemeinsame Nutzenbewertung

HTA-Verfahren wird kein Ersatz

Auf dem Weg zu gemeinsamen Studienbewertungen müssen sich die EU-Partner zusammenraufen, um einheitliche Standards für die Nutzenbewertung festzulegen. Die Methoden in Deutschland könnten bei der Implementierung der sogenannten EU-HTA-Verordnung als Blaupause dienen. Das war ein Fazit aus einer Informationsveranstaltung, zu der der G-BA heute geladen hatte.
Jennifer Evans
10.11.2023  16:55 Uhr

Für die EU-HTA-Verordnung, die seit Mitte Januar 2022 in Kraft ist, müssen die EU-Mitgliedstaaten rechtsverbindlich zusammenarbeiten, um ab 2025 gemeinsame Nutzenbewertungen von Gesundheitstechnologien erstellen zu können, sogenannte Health Technology Assessments (HTA). Darunter fallen unter anderem neue Arzneimittel sowie Gen- und Zelltherapien und Medizinprodukte. Der gemeinsame Weg der EU-Mitgliedstaaten ist eine Herausforderung, die viele Kompromisse erfordern wird. Darin waren sich die Vortragenden und Diskussionsteilnehmenden in einer Informationsveranstaltung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am heutigen Freitag in Berlin einig.

Die EU hat die Vision, in Zukunft Doppelarbeit und Bürokratie zu vermeiden und gleichzeitig zu verhindern, dass ein Methodenstreit neue Therapieoptionen für Patienten verzögert. Das soll über gemeinsam durchgeführte Beratungsprozesse (Joint Scientific Consultations – JSC) und klinische Bewertungen (Joint Clinical Assessments – JCA) gelingen. Darüber hinaus erachtet sie die fragmentierten Bewertungssysteme der einzelnen Länder mit Blick auf den globalen Wettbewerb für äußerst nachteilig. 

Erstattungspreis bleibt Ländersache

Zum Zeitplan: Zuerst steht ab 2025 die gemeinsame Bewertung für Onkologika sowie neuartige Therapien Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP) auf der Agenda. Ab 2028 folgen dann Orphan Drugs. Zum Schluss stehen dann ab 2030 alle anderen Verfahren inklusive neuer Anwendungsgebiete und Medizinprodukte an. In der Hand der Mitgliedstaaten bleibt aber weiterhin, Werturteile sowie Schlussfolgerungen über den Zusatznutzen eines Produkts zu ziehen. Die Entscheidung über Preis und Erstattung bleibt ebenfalls ausschließlich in nationaler Verantwortung.

Generell dienen HTA-Berichte Ärzten, Kassen, Patienten und Gesundheitsbehörden dazu, sich wissenschaftliche Informationen zum Nutzen, Risiko, Kosten und Auswirkungen von Verfahren und Technologien in Bezug auf die gesundheitliche Versorgung zu holen.

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