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Apotheken-Stärkungsgesetz

Honorarerhöhungen kommen – aber gesondert

Die ursprünglich im Apotheken-Stärkungsgesetz vorgesehenen Honorarerhöhungen für den Nacht- und Notdienst sowie für den Dokumentationsaufwand bei der Abgabe von Betäubungsmitteln haben weiterhin Bestand. Sie kommen lediglich über eine eigene Verordnung für die das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi ) verantwortlich zeichnet. Darauf weist das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aus gegebenem Anlass heute hin.
Ev Tebroke
20.06.2019  17:28 Uhr

Zurzeit kursieren Medienberichte zu einem vorläufigen Kabinettsentwurf des Apotheken-Stärkungsgesetzes, die von einer Streichung der ursprünglich geplanten Honorarerhöhungen beim Nacht- und Notdienst und der Abgabe von Betäubungsmitteln (BtM) berichten. Diese Meldungen sind nicht korrekt, wie ein Sprecher des BMG gegenüber der PZ betonte.

Die Anhebung der Honorare in diesen Bereichen erfolge wie ursprünglich vorgesehen und in unveränderter Höhe. Für Nacht- und Notdienste soll es also nach wie vor 40 Millionen Euro mehr geben. Und für die BtM-Abgabe ist ein Vergütungsvolumen von rund 15 Millionen Euro geplant. Die beiden Punkte sind nach Angaben des BMG lediglich aus dem Apotheken-Stärkungsgesetz ausgelagert und sollen unter Obhut des BMWi in eine eigene Verordnung fließen. Denn die Honorarerhöhungen erfordern eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung, die wiederum fällt in den Zuständigkeitsbereich des BMWi.

Geplant ist, dass das Apotheken-Stärkungsgesetz und die geänderte Preisverordnung zeitgleich verabschiedet werden. Ursprünglich sollte ersteres für kommenden Mittwoch ins Kabinett kommen. Dies ist derzeit aber wieder offen. Laut BMG entscheidet es sich Anfang der Woche, ob der Kabinettstermin bei Mittwoch bleibt.

 

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