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Hessen

Hitzeaktionsplan soll Risikogruppen schützen

Heiße Sommer machen immer mehr Menschen zu schaffen und haben in den vergangenen Jahren zu einer immer höheren Sterblichkeitsrate geführt. Als erstes Bundesland hat Hessen nun unter Mitwirkung der Landesapothekerkammer einen Hitzeaktionsplan erstellt, um seine Bürger vor den Auswirkungen von extremer Hitze zu schützen.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 23.02.2023  16:30 Uhr
Beitrag zur Klimaanpassung im Gesundheitsbereich

Beitrag zur Klimaanpassung im Gesundheitsbereich

»Die Herausforderungen der Klimakrise müssen wir gemeinsam schultern«, ist Hessens Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) überzeugt. Deshalb sei der Hitzeaktionsplan, den die Gesundheitsabteilung des HMSI mithilfe fachübergreifender Zusammenarbeit erstellt hat, eine »prioritäre Maßnahme« des Integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025 und leiste einen »wertvollen Beitrag zur Klimaanpassung im Gesundheitsbereich: Klimaschutz und -anpassung sind immer auch Gesundheitsschutz«, erklärte Klose. Die globale Erdüberhitzung sei menschengemacht und eine »massive Bedrohung unserer Gesundheit«. Deshalb bedürfe es umfangreicher Gegenmaßnahmen und Veränderungen des Lebensstils, um den uns nachfolgenden Generationen einen lebenswerten Planeten zu übergeben, so Klose.

Mit dem Hitzeaktionsplan soll die »Anpassung von Menschen und Strukturen an die bereits spürbaren und stetig fortschreitenden Veränderungen unserer Umwelt, die mit der Erdüberhitzung einhergehen«, unterstützt werden, erklärte Klose weiter. Risikogruppen sind laut Hitzeaktionsplan vor allem ältere Menschen, Schwangere, Säuglinge, Kleinkinder, Menschen mit Behinderungen beziehungsweise bestimmten Vorerkrankungen sowie pflege-, betreuungsbedürftige und alleinlebende Menschen.

Schutz der menschlichen Gesundheit

Der HHAP orientiert sich an den »Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit«, die 2017 durch die ehemalige Bund/Länder-Ad-hoc Arbeitsgruppe »Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels (GAK)« des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erarbeitet wurden. Diese basieren wiederum auf Empfehlungen der WHO und richten sich an Länder und Kommunen. Verpflichtend sind die Empfehlungen des Hessischen Hitzeaktionsplans bisher nicht. 

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