Herausforderung für Unis und Studenten |
Theo Dingermann |
17.03.2020 10:26 Uhr |
Zwar ist unser Bildungssystem föderal organisiert. Doch insbesondere das Pharmaziestudium ist wegen der einheitlich geltenden Approbationsordnung auch stark national beeinflusst.
Hinzu kommt, dass circa 40 Prozent des Pharmaziestudiums in Form von Laborpraktika organisiert ist. Lassen sich für Vorlesungen und vielleicht auch mit Einschränkungen für Seminare online-Formate organisieren, ist dies für Praktika natürlich nicht denkbar. Somit ist klar, dass es unter den gegebenen Bedingungen zu Verschiebungen im Ausbildungsbetrieb kommen muss. Und ebenso ist klar, dass auch die Prüfungstermine verschoben werden. Das mag für das zweite und dritte Staatsexamen noch einigermaßen gut zu regeln sein. Problematisch wird es im Falle des ersten Staatsexamens, das deutschlandweit einheitlich durchgeführt wird. Da stellt sich die Frage, wie dieses Problem konkret gelöst wird.
Eine Nachfrage beim Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) schafft zunächst keine Klarheit. Professor Dr. Klaus Höcherl, der neue Leiter des Fachbereichs Pharmazie, erklärt auf Nachfrage, dass das IMPP bezüglich der Terminsetzung keine Zuständigkeiten besitzt. Dies sei Sache der Landesprüfungsämter. Diese müssen sich Höcherl zufolge zu gegebener Zeit auf einen Termin verständigen. Es bleibt zu hoffen, dass dies mit ausreichend Vorlauf erfolgt. Denn die Studierenden brauchen Terminsicherheit, um sich unter fairen Bedingungen auf das wichtige erste Staatsexamen vorbereiten zu können.
In Sachsen-Anhalt etwa steht man nun vor dem Problem, eine Teilprüfung des ersten Staatsexamens nachholen zu müssen. Dass dazu ein neuer Fragenkatalog zu erarbeiten ist, steht außer Frage. Dies jedoch ist eine massive Abweichung von dem Prinzip des einheitlichen Prüfprinzips für das erste Staatsexamen in Deutschland.
In einer E-Mail an die pharmazeutischen Hochschullehrer formuliert der Vorsitzender der Konferenz der Fachbereiche Pharmazie, Professor Dr. Bernd Clement, sehr treffend, dass »die Approbationsordnung keinen ›Notfallparagraphen‹ oder ähnliches kennt«. Daher gilt es, nach relativ spontanen, aber dennoch mit allen Stakeholdern sorgfältig abgestimmten Lösungen zu suchen. Denn schließlich droht einer ganzen Kohorte von Studierenden, ihr Studium mindestens ein halbes Jahr später zu beenden.