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EU-Krisenbehörde
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HERA stärkt Gesundheitssicherheit in der EU

Die EU-Kommission hat in einem Bericht die Arbeit ihrer Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) seit deren Einrichtung im Jahr 2021 beurteilt. Ihr komme eine wichtige Funktion bei der Reaktion auf Gesundheitsgefahren zu.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 08.04.2025  14:36 Uhr

In welchen Bereichen mehr getan werden muss

Der Bericht zeigt außerdem auf, in welchen Bereichen noch mehr getan werden muss und in denen Verbesserungen erforderlich sind, damit das Potenzial der HERA zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zur Verbesserung von Europas Vorsorge optimal genutzt werden kann – einige Schritte davon wurden bereits eingeleitet:

  • Stärkung der Synergien zwischen der HERA und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, der Europäischen Arzneimittel-Agentur, dem Gesundheitssicherheitsausschuss und dem Beratenden Ausschuss für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit
  • Verbesserung der Koordinierung und Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in allen Phasen der Tätigkeit der HERA sowie Straffung der Funktionen des HERA-Boards
  • Größere Flexibilität bei der Arbeit der HERA im Bereich der Vorsorge
  • Optimierte Finanzierung durch Gewährleistung eines Zugangs zu für die Ziele der HERA geeigneten Finanzierungsmechanismen unter Berücksichtigung der Haushaltslage
  • Fortsetzung einer effektiven Kommunikation in Bezug auf die Tätigkeiten der HERA

Zum Hintergrund: Mit dem Beschluss zur Einrichtung der HERA im Jahr 2021 wurde die EU-Kommission verpflichtet, bis 2025 eine eingehende Überprüfung durchzuführen. Dabei sollten die Durchführung ihrer Arbeit ebenso wie die Struktur und Leitung der HERA auf den Prüfstand gestellt werden. Insbesondere sollte geprüft werden, ob das Mandat der HERA geändert werden muss und welche finanziellen Folgen dies hätte. Die Kommission erhielt den Auftrag, dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem HERA-Board über die Ergebnisse der Überprüfung Bericht zu erstatten.

Der Bericht soll den allgemeinen Bemühungen der Kommission zur Verbesserung der Gesundheitssicherheit und -vorsorge in der EU als Grundlage dienen, wozu auch die Stärkung der Resilienz und Vorsorge gehört.

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