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Digitalisierungsgesetz
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Hennrich würde Makelverbot für E-Rezept-Codes begrüßen

Noch in diesem Jahr wird mit der Digitalisierung des Arzneimittel-Verordnungssystems begonnen. Statt den »Muster 16«-Rezepten erhalten Patienten dann nur noch QR-Codes, die auf ein zentral gespeichertes E-Rezept verweisen. Damit mit den E-Rezepten kein Handel entsteht, wurde ein Makelverbot bereits gesetzlich etabliert. Nun gibt es aber auch eine Debatte um ein Makelverbot für die auf das E-Rezept verweisenden Codes.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 12.04.2021  14:30 Uhr

Hennrich: Vielleicht müssen wir präzisieren

In der Politik gibt es nun einen wichtigen Unterstützer dieser Forderung. Michael Hennrich, in der Unionsfraktion zuständig für alle Arzneimittel- und Apothekenthemen, sagte gegenüber der PZ, dass er eine Präzisierung des Makelverbots begrüßen würde. Denn: »Der Sinn und Zweck des E-Rezept-Makelverbots ist von uns im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) vorgegeben worden. Wenn es da eine Regelungslücke geben sollte, kann ich mir gut vorstellen, dass wir da präzisieren müssen.«

Ob sich Hennrich mit seiner Position auch beim Koalitionspartner und gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) durchsetzen kann, ist aber noch ungewiss. Dem Vernehmen nach hatten die Regierungsfraktionen das Thema bereits im vergangenen Jahr mit dem BMG besprochen – das Ministerium hatte sich damals wohl aber gegen eine Klarstellung ausgesprochen und keinen Handlungsbedarf gesehen.

Im Mai könnte das DVPMG vom Bundestag beschlossen werden. In den kommenden Wochen dürfte das Vorhaben noch durch Änderungsanträge der Regierungsfraktionen ergänzt werden.

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