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Gemeinsamer Bundesausschuss
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Hecken erwägt Rückzug aus G-BA

Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), will sein Amt laut einem Bericht von »Tagesspiegel Background« vorzeitig aufgeben. Auch über mögliche Nachfolgekandidaten wird schon spekuliert.
AutorAlexander Müller
Datum 27.02.2026  09:20 Uhr

Hecken ist seit 2012 an der Spitze des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Eigentlich läuft seine Amtszeit als unabhängiger Vorsitzender noch bis 2030. Doch laut dem Bericht von »Tagesspiegel Background« bestätigte Hecken, dass er »die Amtszeit wegen persönlicher familiärer Gegebenheiten voraussichtlich nicht bis zum Jahr 2030 erfüllen können« wird. Ein Zeitpunkt für den Rückzug steht demnach noch nicht fest: »Ob und gegebenenfalls wann ich diese beende, habe ich derzeit noch nicht entschieden.«

Auch wenn der Wechsel also nicht unmittelbar ansteht, wird laut Bericht schon über Nachfolger spekuliert. Genannt werden etwa die beiden anderen unparteiischen Mitglieder im G-BA: Karin Maag und Bernhard van Treeck. Genannt wird aber auch Sonja Optendrenk. Die ehemalige Abteilungsleiterin im Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist aktuell Staatssekretärin im hessischen Gesundheitsministerium.

Der Vorschlag für die drei unparteiischen Mitglieder kommt von den Trägerorganisationen. Im G-BA selbst stellt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) die Hälfte der Mitglieder. Die andere Hälfte teilen sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Die Apothekerschaft ist in dem Gremium nicht vertreten.

Hecken mit Apotheken-Geschichte

Die unabhängigen Vorsitzenden müssen allerdings vom Gesundheitsausschuss des Bundestags bestätigt werden. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Hecken hat aus Sicht der Apothekerschaft eine besondere Geschichte. In seiner Funktion als Justizminister des Saarlandes erlaubte er der Kapitalgesellschaft entgegen deutschem Recht den Betrieb einer Apotheke, mit Verweis auf höherrangiges europäisches Recht. Doch diese Einschätzung war falsch, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2009 entschied und damit das deutsche Fremdbesitzverbot bestätigte.

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