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E-Rezept

HBA für Pharmazieingenieure von der Gematik?

Wenn das E-Rezept – wie gesetzlich vorgeschrieben – am 1. Januar 2022 startet, müssen nicht nur Apotheker in der Lage sein, die digitalen Verordnungen zu bearbeiten. Auch Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten benötigen einen elektronischen Heilberufsausweis, um die Verordnungen nötigenfalls zu signieren. Doch wer stellt diese aus? Eine Lösung zeichnet sich ab: Die Gematik könnte dies tun.
Benjamin Rohrer
18.08.2021  09:00 Uhr
HBA für Pharmazieingenieure von der Gematik?

Der HBA wird ab dem kommenden Jahr eines der wichtigsten Arbeitsinstrumente in der Apotheke sein. Schließlich müssen sich alle Apotheker mit dieser Karte in der Telematik Infrastruktur (TI) als Heilberufler identifizieren – nur so können sie Rezepte bearbeiten und signieren und somit zur Abrechnung freigeben. Die Apotheker erhalten ihre HBA von den jeweiligen Landesapothekerkammern – so sieht es das Gesetz vor. Dieser Ausgabeprozess ist seit mehreren Monaten in Gange – laut einer ABDA-Mitteilung aus dem März dieses Jahres waren zum damaligen Zeitpunkt bereits mehr als 60 Prozent aller Inhaber mit einem HBA ausgestattet. Seitdem dürften Tausende weitere Inhaber, aber auch angestellte Pharmazeuten hinzugekommen sein.

Allerdings: In den Apotheken gibt es noch andere Berufsgruppen, die Inhaber vertreten und Verordnungen signieren und bearbeiten dürfen, nämlich Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten. Laut ABDA arbeiteten Ende 2020 immerhin noch rund 4700 Apothekerassistenten und Pharmazieingenieure in Deutschlands Offizinen – obwohl in beiden Berufen nicht mehr ausgebildet wird. Insbesondere im Osten der Bundesrepublik arbeiten viele Pharmazieingenieure, da diese an den damaligen Ingenieurschulen in der DDR ausgebildet wurden. Klar ist: Beide Berufsgruppen sind nicht »verkammert«. Mit Blick auf die Verteilung der HBA bedeutet das: Die Kammern sind nicht zuständig für die Ausstattung dieser beiden Berufsgruppen.

Nicht-verkammerte Berufe erhalten HBA vom Gesundheitsberuferegister

Vielmehr sollen nicht-verkammerte Berufsgruppen in Zukunft alle über das sogenannte elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) mit HBA versorgt werden. Dazu gehören nicht nur die beiden oben genannten Berufsgruppen aus der Apotheke, sondern beispielsweise auch Hebammen oder in der Pflege beschäftigte Personen. Da die Länder per Gesetz damit beauftragt wurden, die HBA an diese Berufsgruppen auszuteilen, sind sie auch zuständig für die Einrichtung des eGBR. Die Bundesländer haben sich schon vor einigen Zeiten darauf verständigt, eine gemeinsame Stelle zu bilden. Allerdings: Noch haben nicht alle Länderparlamente den eGBR per Beschluss offiziell damit beauftragt, die übrigen Gesundheitsberufe mit den Karten zu versorgen. Kurzum: Dass bis Anfang Januar 2022 alle Pharmazieingenieure vom eGBR mit den Heilberufsausweisen versorgt werden, ist unrealistisch.

Da das E-Rezept-System aber zum Jahreswechsel angewendet werden soll und Verordnungen über apothekenpflichtige Arzneimittel dann nur noch per Data-Matrix-Code in die Apotheke kommen, drängt aber die Zeit. Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer, hat sich daher nun bei der Landesregierung Bayerns gemeldet, da diese derzeit der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vorsitzt. In dem Schreiben, das der PZ vorliegt, bittet Benkert die Bundesländer darum, zumindest vorübergehend die Gematik mit der Verteilung der HBA an die Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten zu beauftragen, bis das Gesundheitsberuferegister seine Arbeit aufgenommen hat.

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