Apotheken können Hardware für TI-Anbindung jetzt ordern |
Hans-Peter Hubmann, Stellvertretender DAV-Vorsitzender: »Die Finanzierung durch die Krankenkassen ist gesichert, aber nun müssen auch die Hersteller die notwendigen E-Health-Konnektoren auf den Markt bringen«. / Foto: PZ/Alois Müller
Um den elektronischen Medikationsplan für ihre Patienten bearbeiten zu können sowie zudem auf Anwendungen wie das E-Rezept vorbereitet zu sein, können die Apotheken nun die nötige Hardware bestellen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich auf eine neue Refinanzierungsvereinbarung für die TI geeinigt. Der vorherige Vertrag aus dem Jahr 2018 war aus formaljuristischen Gründen nicht in Kraft getreten.
»Die Apotheker begrüßen die baldige Anbindung an die Telematik-Infrastruktur, die eine bundeseinheitliche und sichere Verbindung zwischen Heilberuflern sowie einen echten Mehrwert für Patienten schafft«, sagt Hans-Peter Hubmann, stellvertretender DAV-Vorsitzender. Die Finanzierung durch die Krankenkassen sei gesichert. Für die sichere Vernetzung müssten aber nun auch die Hersteller die notwendigen E-Health-Konnektoren auf den Markt bringen, betonte er.
Die Details zur Bestellung und Abrechnung aller TI-Komponenten erhalten die Apotheken laut DAV von ihren jeweiligen Landesapothekerverbänden. Die Abwicklung der Kostenerstattung erfolgt über den Nacht- und Notdienstfonds des DAV.
Nach Angaben der ABDA regelt die neue Vereinbarung die Erstattung der Kosten, die dem Apothekeninhaber durch Einführung und Betrieb der TI entstehen. Dazu gehören ein Internetanschluss, eine Institutionskarte (SMC-B), ein Heilberufsausweis (HBA), ein Konnektor (inklusive VPN-Zugangsdienst), stationäre und mobile Kartenterminals sowie ein Update für das Apothekenverwaltungssystem (AVS).
Laut Digitale-Versorgung-Gesetz (DGV) müssen sich die Apotheken bis 30. September 2020 an die TI anbinden. Doch da bislang noch keine E-Health-Konnektoren zugelassen seien, sondern nur VSDM-Konnektoren, die ein Update benötigen, könne der Stichtag nicht von allen Apotheken gehalten werden, so die Bundesvereinigung.
Bereits begonnen hat demnach die Ausgabe von Institutionskarten (SMC-B), die als eine Art Schlüssel zur TI fungieren. Auch die personenbezogenen Sichtausweise für Apotheker im Scheckkartenformat, die sogenannten Heilberufsausweise (HBA) haben die Landesapothekerkammern bereits ausgegeben.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.