Die Reaktionen zur Apothekenreform sind vielfältig. / © Adobe Stock/Nitschmann,Hans-Joachim
Das ApoVWG sieht unter anderem vor, dass eine PTA-Vertretung auf maximal 20 Tage im Jahr beschränkt sein soll, davon maximal zehn am Stück. Die Behörde darf eine Genehmigung nur erteilen, wenn sich im Umkreis von mindestens sechs Kilometern keine weitere Apotheke befindet. Im Entwurf ist außerdem die erleichterte Gründung von Zweigapotheken »in abgelegenen Orten mit deutlich eingeschränkter Arzneimittelversorgung« vorgesehen, so das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Wie erwartet, wurde die Honorarerhöhung auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Apothekerkammern und -verbände haben die Entwicklungen größtenteils kritisiert. Doch Teile der Reform werden auch begrüßt.
In einer Pressemitteilung begrüßt die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK BW) Teile des beschlossenen Gesetzentwurfes. Durch einige zentrale Regelungen werde insbesondere die heilberufliche Komponente des Apothekerberufs in den Fokus gerückt und der Zugang zu Prävention optimiert. »Es ist gut, dass die Politik erkannt hat, welchen Mehrwert Apotheken vor Ort für die Gesellschaft und für die Gesundheitsversorgung bieten«, so Martin Braun, Präsident der LAK BW. Baden-Württemberg ist übrigens auch das Bundesland, in dem die Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ihren Wahlkreis hat.
Braun zufolge sei der wertschätzende Umgang mit den Berufsvertretern während der Formulierung des Gesetzentwurfs und im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses besonders positiv zu bewerten. Der im Oktober veröffentlichte Referentenentwurf enthielt einige Punkte, wie etwa die PTA-Vertretung und die Zweigapotheke ohne Notdienst, die das bewährte System der von Inhaberinnen und Inhabern persönlich geleiteten Apotheken nachhaltig schädigen könnten. Damit ist das Fremdbesitzverbot gemeint, das besagt, dass eine Apotheke nur von einem selbstständigen, approbierten Apotheker und nicht von Kapitalgesellschaften oder Nicht-Apothekern betrieben werden darf.
»Als Berufsvertreter haben wir viele intensive und konstruktive Gespräche mit dem BMG geführt. Dass nun ganz wesentliche, für die Berufsausübung kritische Punkte im Kabinettsentwurf nicht mehr enthalten sind, ist eine gute Nachricht für die Apothekerschaft insgesamt.«
Die Kammer räumt jedoch auch ein, dass die bestehenden Existenzängste der Apothekerschaft durch den Gesetzentwurf nicht gelindert werden können. »Eine Erhöhung des Apothekenhonorars, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, würde ganz entscheidend zur Sicherung der Existenz vieler Apotheken beitragen und somit auch helfen, die Gesundheitsversorgung in der Fläche abzusichern«, sagt Braun und fügt hinzu: »Dafür müssen aber die finanziellen Mittel bereitgestellt und Mehrausgaben in Kauf genommen werden. Letztlich würde ein Zusammenbruch des noch bestehenden Apothekennetzes die Patientinnen und Patienten in der Zukunft deutlich teurer zu stehen kommen.«